Wichtig ist nun erst einmal, sich beraten zu lassen. Dafür gibt es überall in Deutschland trägerunabhängige Pflegeberatungsstellen. Die sind etwa bei den Kommunen angesiedelt. Palmowski rät, einfach bei der Stadt oder Kommune anzurufen, um den Kontakt der heimischen Beratungsstelle zu bekommen. Auch das Zentrum für Qualität in der Pflege bietet unter bdb.zqp.de im Internet eine Übersicht.
Im Krankenhaus oder der Reha-Klinik können sich Angehörige außerdem an den Sozialdienst wenden. Er muss sich auch darum kümmern, dass direkt nach der Entlassung nicht plötzlich die nötige Hilfe wegbricht.
Einen Antrag auf eine Pflegestufe stellt man möglichst früh. "Wenn man den Eindruck hat, dass derjenige auf Dauer, das heißt über ein halbes Jahr, auf Unterstützung angewiesen ist“, erklärt Palmowski. Dafür können Angehörige auch auf die Einschätzung der Ärzte setzen. Den Antrag adressiert man an die Pflegekasse, die bei der Krankenkasse angesiedelt ist. Um die Pflege zu organisieren, braucht es Zeit.
"Als Angehöriger habe ich das Recht, mir ein paar Tage freizunehmen.“ Bis zu zehn Tage dürfen Arbeitnehmer von der Arbeit fernbleiben, um die Pflege eines nahen Angehörigen zu organisieren. Danach gibt es die Möglichkeit der Pflegezeit: Demnach können sich Arbeitnehmer bis zu sechs Monate unbezahlt für die Pflege des Angehörigen von der Arbeit freistellen lassen. Außerdem gibt es im Rahmen der Familienpflegezeit die Möglichkeit, die Arbeit maximal 24 Monate lang auf bis zu 15 Stunden pro Woche für die häusliche Pflege zu reduzieren. Besteht eine Pflegebedürftigkeit und man hat Anspruch auf bestimmte Leistungen, gilt es nun, sie entsprechend einzuteilen. Auch hier können aber die Pflegeberatungsstellen aushelfen.
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