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Gekündigt in Elternzeit?
Nur in Ausnahmefällen können Arbeitgeber Beschäftigten während ihrer Elternzeit kündigen. Das ist etwa bei einer Insolvenz des Arbeitgebers oder bei schwerwiegendem Fehlverhalten des Beschäftigten möglich. Betroffene haben aber immer die Möglichkeit, mit einer Kündigungsschutzklage gegen die Kündigung vorzugehen.