Der Insolvenzverwalter kommt. Für die meisten Menschen klingt dieser Satz nach dem Anfang vom Ende. Doch in vielen Fällen ist es genau das Gegenteil: Der erste Schritt in einen erfolgreichen Neustart.
So kürzlich geschehen in einem mittelständischen Industrieunternehmen hier im Norden. Die GmbH mit rund 100 Arbeitnehmern geriet unter finanziellen Druck. Gestiegene Zinsen und die Rückzahlung von Corona-Hilfen hatten das wirtschaftliche Fundament des Unternehmens erschüttert. Ein Insolvenzantrag war unvermeidlich. Im vorläufigen Insolvenzverfahren zeigte sich, dass der Betrieb weiterhin das Potenzial hat, am Markt zu bestehen.
Das größte Problem der GmbH waren jedoch die Altverbindlichkeiten, die zu monatlichen Annuitäten geführt haben, die nicht mehr tragbar waren. Aufgrund der positiven Fortführungsprognose - ohne Altverbindlichkeiten - wurde Insolvenzgeld für die Arbeitnehmer beantragt. Damit waren die Löhne und Gehälter zunächst gesichert - ein zentraler Schritt, um Vertrauen wiederherzustellen und die Fortführung zu gewährleisten. Insolvenzgeld wird von der Bundesagentur für Arbeit für die von maximal Dauer drei Monaten für Arbeitnehmer bereitgestellt.
Am Tag der Eröffnung des Insolvenzverfahrens gelang schließlich der entscheidende Schritt: Der Geschäftsbetrieb wurde an eine neu gegründete GmbH im Rahmen eines Unternehmenskaufvertrages (sogenannter asset deal) übertragen.
Sämtliche Arbeitsplätze blieben erhalten; ein wichtiger Erfolg für die Verfahrensbeteiligten und die gesamte Region. Die alte GmbH wird in einem strukturierten Verfahren abgewickelt. Die neue Gesellschaft startet ohne die Altverbindlichkeiten durch, mit einem eingespielten Team, einem tragfähigen Geschäftsmodell und einer guten Perspektive.
Der Fall zeigt, dass die rechtzeitige Insolvenzantragsstellung die Arbeitsplätze sichern konnte und den wirtschaftlichen Neuanfang ermöglicht hat. Mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung im Jahr 1999 wurde der Insolvenzgrund der drohenden Zahlungsunfähigkeit eingeführt. Diese Regelung gewährt ein Insolvenzantragsrecht. Gescheitert sind die Geschäftsführer nicht - sie haben mit dem zur Verfügung stehenden Instrumentenkasten diesen Neustart ermöglicht.
Prof. Dr. Klaus Pannen, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Hamburg, Frankfurt/Main, Dresden, Berlin, Elmshorn