Ab 1. Januar 2027 erweitert das Gebäudemodernisierungsgesetz die Vorgaben für Energieausweise. Ein gültiger Ausweis ist dann auch bei Vertragsverlängerungen nötig. Neue Ausweise nennen Energiekennwerte, Treibhausgasemissionen und erneuerbare Energien. Verbrauchsausweise sind nur noch für reine Wohngebäude zulässig.
Nichtwohngebäude bekommen Effizienzklassen und benötigen einen Bedarfsausweis. Er bewertet Gebäudehülle und Technik unabhängig vom Nutzerverhalten und zeigt energetische Schwachstellen. „Wer eine belastbare Grundlage für eine Sanierung wünscht, sollte immer einen Bedarfsausweis wählen“, rät beispielsweise Jennifer Kreibich, Geschäftsführerin des ETC Energie und Thermografie Centrums Hamburg.
Bei Sanierungen zeigt ein Sanierungsfahrplan, wie Maßnahmen sinnvoll aufeinander aufbauen. Es lohne sich langfristig, auf einen örtlichen Spezialisten zu setzen, der nach der Beratung auch die Umsetzung der Sanierung begleitet. djd