Am frühen Morgen des 3. Januar 1976 erreichte ein extremes Sturmtief die Deutsche Bucht. Der Orkan „Capella“ fegte mit Windgeschwindigkeiten von bis zu 150 Kilometern pro Stunde über Hamburg und Schleswig-Holstein und drängte die Wassermassen der Nordsee rasant in die Elbe. Infolgedessen brachen die Deiche in Wedel und in der Haseldorfer Marsch an mehreren Stellen. Was wäre, wenn sich das Wetterereignis heute wiederholen würde? Wie hat sich der Katastrophenschutz im Kreis Pinneberg weiterentwickelt?
Trotz des Einsatzes von Absperrplänen, Sandsäcken und der Unterstützung durch die Bundeswehr ließ sich das Unglück durch die damalige Sturmflut nicht abwenden. Der Feuerwehrmann Peter Schmahl schilderte die ungeordneten Verhältnisse während der ersten Tage. Es dauerte geraume Zeit, bis die Rettungskräfte überhaupt mit ihren Fahrzeugen in die Marsch vordringen konnten. Die Einwohner waren auf gegenseitige Hilfe angewiesen, wobei insbesondere die Landwirte eine tragende Rolle spielten, wie Wilfried Plüschau berichtete.
Modernisierung soll Katastrophe verhindern
Seit diesen Ereignissen ist ein halbes Jahrhundert vergangen. In dieser Zeit hat der Kreis Pinneberg seinen Katastrophenschutz grundlegend neu strukturiert und ihn in Zusammenarbeit mit Deichschützern und Rettungskräften fortlaufend optimiert, um Zustände wie im Jahr 1976 konsequent auszuschließen. Auf die Frage, wie gut die Region heute auf schwere Sturmfluten und hohe Wasserstände vorbereitet ist, gab Katja Wohlers, Pressesprecherin des Kreises Pinneberg, Auskunft. Nach Einschätzung der Verwaltung sind die Deichanlagen heute bedeutend sicherer.


Ein wesentlicher Faktor dabei ist, dass Deichgrafen und Deichläufer mittlerweile fest in das Katastrophenschutzsystem des Kreises integriert sind. Das Hauptaugenmerk liegt auf einer präzisen Vorbereitung auf solche Extremsituationen sowie auf kontinuierlichen Trainings. Zuletzt fand im September 2025 eine solche Übung der Rettungskräfte statt. Dabei wurde ein großflächiges Sturm- und Hochwasserszenario infolge von extremem Starkregen simuliert, bei dem Bäume umstürzten, Menschen in Gebäuden eingeschlossen wurden sowie Straßen und Keller überfluteten. Ein mithilfe von künstlicher Intelligenz erstelltes Video im Stil einer Nachrichtensendung verdeutlichte den Helfern zu Beginn der Übung, dass weite Teile des Pinneberger Kreisgebiets einem Schlachtfeld glichen.
Strukturierte Abläufe im Ernstfall
Für den Fall einer Sturmflut verfügt der Kreis über präzise Vorgaben und Abläufe. Laut Wohlers steht das Halten des Deiches an erster Stelle. Beschädigungen werden direkt repariert, wofür der Kreis inzwischen zwei eigene Sandsackfüllmaschinen bereithält. Die Deichläufer aus den Geest-Feuerwehren sowie der Deichgraf überwachen den Zustand der Deichanlagen. Die genauen Maßnahmen, Zuständigkeiten und Abläufe sind fest in der sogenannten „Sturmflutplanung“ verankert.
Zudem wird ein Führungsstab gebildet, der spezifische Wachabschnitte einteilt. Hierbei werden Hilfsorganisationen wie die Feuerwehr, das Technische Hilfswerk (THW) und die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft (DLRG) koordiniert eingebunden.
Schadensminimierung und Rettung
Sobald eine Hochwassergefahr droht, werden die beiden Deichlinien verstärkt, um Schäden so gering wie möglich zu halten. Gleichzeitig läuft die Vorbereitung für die Evakuierung von Menschen und Tieren über vorab festgelegte Routen an. Das Deutsche Rote Kreuz bereitet in diesem Zuge Notunterkünfte vor, um Betroffene und Einsatzkräfte zu versorgen. Sollte der Extremfall eintreten, konzentrieren sich die Kräfte zunächst auf die Erfassung der Schäden, um zielgerichtet reagieren zu können.
Als größte Herausforderung bezeichnete Wohlers die Rettung von Menschen, Tieren und Sachwerten. Aber auch die Begrenzung von Schäden, die zügige Wiederherstellung der Infrastruktur und die Krisenkommunikation stellen im Ernstfall schwierige Aufgaben dar, weshalb fortlaufende Übungen unverzichtbar sind. Abschließend gibt die Kreisverwaltung folgenden Hinweis an die Bevölkerung: „Jeder Haushalt sollte für den Krisenfall so vorsorgen, dass eine eigenständige Versorgung für mindestens drei Tage gewährleistet ist.“ baf/uh