
Schon einmal das Wort „Bundesausbildungsförderungsgesetz“ gehört? Wahrscheinlich nicht, denn viel mehr bekannt ist es abgekürzt als BAföG. Das Darlehen hilft Studenten, gut durch das Studium zu kommen. Was man alles über die Förderung wissen muss, weiß Normen Laars vom Studentenwerk Schleswig-Holstein in Kiel.
Herr Laars, was genau BAföG ist und wer das in Anspruch nehmen kann, ist ja nicht ganz so einfach zu verstehen. Könnten Sie unseren Lesern mit ein paar Sätzen erklären, welche Voraussetzungen man mitbringen muss, um die Förderung zu bekommen?
Ja, das ist tatsächlich ziemlich komplex. Die BAföG-Förderung richtet sich in erster Linie an Studierende, die an einer staatlich anerkannten Hochschule eingeschrieben sind. Grundsätzlich muss es sich um ein Vollzeitstudium handeln. Teilzeitstudiengänge oder duale Studiengänge werden grundsätzlich nicht gefördert. Das Studium sollte die hauptsächliche Tätigkeit sein, also eine klassische Vollzeitausbildung mit entsprechendem Arbeitsaufwand. Auch staatlich anerkannte Akademien können förderungsfähig sein. Allerdings gibt es klare Abgrenzungen: Für das Schüler BAföG sind die kommunalen BAföG-Ämter zuständig, für das Studierenden-BAföG sind die Studierendenwerke zuständig und für das sogenannte Meister-BAföG im Handwerksbereich andere Stellen, wie zum Beispiel die Investitionsbank in Schleswig-Holstein.
Viele Studierende arbeiten neben dem Studium als Werkstudenten. Beeinträchtigt das den BAföG-Anspruch?
Nein, das tut es nicht, solange bestimmte Einkommensgrenzen eingehalten werden. Derzeit liegt die Freigrenze für Einkommen aus Minijobs bei 556 Euro im Monat. Verdient ein Werkstudent mehr, mindert das den Förderbetrag, aber grundsätzlich ist eine Werkstudententätigkeit mit dem BAföG vereinbar. Es ist also möglich, sich etwas dazuzuverdienen, ohne dass der Anspruch auf BAföG verloren geht, was viele unserer Werkstudenten hier bei uns im Amt auch tun.
Stichwort BAföG Digital: Welche Erfahrung haben Sie mit diesem digitalen Antragssystem gemacht?
Das digitale System führt die Antragsteller schrittweise durch die notwendigen Angaben und lässt nicht benötigte Punkte aus. Das System ist benutzerfreundlich gestaltet. Trotzdem erreichen uns leider nach wie vor gut 70 Prozent der Anträge unvollständig, was zu einer unnötigen Verzögerung der Bearbeitung führt.
Welche Fristen gibt es für die Beantragung von BAföG, und worauf sollten Studierende achten?

Beim Erstantrag gibt es keine festgelegten Fristen. Entscheidend ist, dass der Antrag gestellt wird, sobald die Immatrikulationsbescheinigung der Hochschule vorliegt. Das erleichtert es, den Antrag sofort der zuständigen Stelle zukommen zu lassen. Studierende können jederzeit einen Antrag stellen, auch wenn sie ihr Studium bereits begonnen haben. Zu beachten ist, dass die Förderung immer erst ab dem Monat der Antragstellung ausgezahlt wird. Folgeanträge sollten spätestens zwei Monate vor Ablauf des Bewilligungszeitraums gestellt werden, damit die Förderung nahtlos weitergezahlt werden kann.
Eine wohl wichtige Frage: Inwieweit beeinflusst das Einkommen der Eltern den BAföG-Anspruch der Studierenden?
Das Elterneinkommen spielt eine erhebliche Rolle bei der Berechnung des BAföG-Anspruchs. Seit einigen Jahren erreichen wir auch den Mittelstand. Selbst Studierende aus Familien mit einem Bruttoeinkommen bis zu 83.000 Euro können unter Umständen noch BAföG-berechtigt sein, abhängig von der Anzahl der Kinder oder anderen finanziellen Verpflichtungen. Es wird das Einkommen berücksichtigt, nicht das Vermögen der Eltern. Also unabhängig davon, was an Spareinlagen oder Vorsorge da ist. Studierende über 30 Jahren können elternunabhängiges BAföG beantragen. Bis zum 45. Lebensalter kann man unter Umständen noch berechtigt sein.
Was ist der maximale Förderbetrag, den ein BAföG-Empfänger erhalten kann?
Der maximale Förderungssatz setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen. Der Grundbedarf liegt bei 475 Euro. Wenn der Student nicht mehr bei den Eltern wohnt, kommt eine Wohnpauschale von 380 Euro dazu. Für die Krankenversicherung kämen gegebenenfalls 102 Euro und für die Pflegeversicherung 35 Euro hinzu. Daraus ergibt sich ein maximaler Förderbetrag von 992 Euro pro Monat. Der tatsächliche Satz kann jedoch je nach Einkommenssituation der Eltern und dem persönlichen Einkommen beziehungsweise Vermögen der antragstellenden Person abweichen.
Müssen die BAföG-Leistungen zurückgezahlt werden?
Ja, jedoch muss nur die Hälfte der Förderung zurückgezahlt werden, denn sie besteht zu 50 Prozent aus einem zinsfreien Darlehen und zu 50 Prozent aus einem Zuschuss, der nicht zurückgezahlt werden muss. Der zurückzuzahlende Betrag ist auf maximal 10.010 Euro gedeckelt, selbst wenn die Förderungssumme darüber lag. Die Rückzahlung beginnt fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer und wird über das Bundesverwaltungsamt organisiert, nicht über uns.
Welche Vorteile sehen Sie persönlich im BAföG-System, und gibt es Nachteile?
Ein wesentlicher Vorteil ist der hohe Zuschussanteil und die Möglichkeit, sich während des Studiums voll auf die Bildung konzentrieren zu können, ohne durch hohe Schulden belastet zu werden. Ein Nachteil ist eventuell die Bürokratie und die Komplexität des Systems, die viele abschreckt. Deshalb wünschen wir uns, dass das BAföG-System vereinfacht wird, um wirklich jede förderfähige Person zu erreichen.
Wie hoch ist derzeit die Nachfrage nach BAföG?
Leider geringer, als es sein könnte und sollte. Studien legen nahe, dass etwa 70 Prozent der förderungsberechtigten Studierenden kein BAföG beantragen, häufig, weil sie denken, dass sie es nicht bekommen. Es herrscht oft das Missverständnis, dass das Einkommen der Eltern zu hoch sei. Deshalb starten wir Mitte Oktober eine landesweite Kommunikationskampagne, um Mythen zu widerlegen, Chancen sichtbar zu machen. und Studierende zu motivieren, ihr Recht auf BAföG wahrzunehmen. BAföG bietet vielen Studierenden die Möglichkeit, finanzielle Hürden zu überwinden und sich ganz auf ihre Ausbildung zu konzentrieren.
//Interview: Julia Voigt
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