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Beerdigung: Den Tag X ohne Druck planen

Wie möchte ich beerdigt werden? Je früher man diese Frage für sich selbst beantwortet, desto besser. Foto: Andrea Warnecke/dpa-mag

Schon zu Lebzeiten sich über Trauer, alternative Bestattungen und Vorsorgemöglichkeiten informieren lassen. Dazu fachliche Unterstützung von Bestatterin Barbara Till

Sterben wird jeder, das ist sicher. Doch mit dem Tod, gar mit der eigenen Beerdigung, mag sich kaum einer wirklich befassen. Dabei kann genau das sehr entlastend sein, glauben Fachleute. Im Vergleich zu anderen Ländern sei der Tod in Deutschland noch ein Tabu-Thema, sagt Barbara Till, Bestatterin in Berlin. Zwar habe sich in den vergangenen Jahren bereits einiges getan und eine gewisse Offenheit etabliert, gleichwohl sei der Tod negativ behaftet.

„Es gibt Menschen, die wollen nicht darüber reden“, sagt auch Pfarrerin Stefanie Schardien. Das könne ganz unterschiedliche Gründe haben. Manchmal stecke die irrationale Furcht dahinter, dass man den Tod herbeirede, wenn man sich mit dem Sterben beschäftige. Andere machen sich im Vorfeld Gedanken, schreiben auf, was ihnen wichtig ist und wollen ihre Angehörigen dadurch entlasten. Schon Gedankenspiele könnten ausreichen, sagt Schardien. Zum Beispiel bei einem Spaziergang über den Friedhof zu schauen, was einem gefällt. „Es geht darum, den Gedanken an sich ranzulassen“, erklärt die Pfarrerin.

Unumkehrbare Entscheidungen

Es sei noch nicht angekommen, dass man locker mit Freunden über sein eigenes Ende sprechen könne, unabhängig vom Alter, sagt Anne Kriesel. Sie hat die Online-Plattform Bohana gegründet und informiert dort über Trauer, alternative Bestattungen und Vorsorgemöglichkeiten. Bestatterin Till wiederum hat Vorsorge-Partys ins Leben gerufen. In lockerer Atmosphäre kann jeder mit Freunden oder der Familie über den Tod sprechen. Till kommt als fachliche Unterstützung dazu. Die Themen sind verschieden: Welche Vollmachten sind sinnvoll, wie kann eine Beerdigung aussehen? Aus Erfahrung weiß Till: „Die wirklichen Dramen entstehen zum Großteil, weil nichts geregelt und vorbereitet ist.“ Etwa weil bei unverheirateten Paaren dann auf einmal die Eltern zuständig sind und essenzielle Dinge entscheiden sollen, obwohl sie vielleicht seit Jahren gar kein enges Verhältnis mehr zu ihrem Kind hatten.

Die meisten kümmerten sich vorab um nichts, stellt auch Anne Kriesel fest. Dann säßen die Liebsten bei einem Bestatter oder einer Bestatterin, und wüssten nicht, ob der oder die Angehörige eine Erd- oder Feuerbestattung wollte. Eine Bestattungsverfügung kann hier helfen. Sie regelt, wie man konkret beerdigt werden möchte. Feuer-, See-, oder Erdbestattung? Wie sähe die ideale Trauerfeier aus?

Kriesel rät zu einem Notfall-Ordner, der den wichtigsten Papierkram enthält: Darunter etwa das Testament, die Sorgerechtsverfügung, eine Betreuungsvollmacht, eine Patientenverfügung, einen Bestattungsvorsorgeplan und eine Bankenvollmacht sowie diverse Kopien. Aber es muss auch nicht alles perfekt geplant sein. Schardien will hier vor allem den Druck rausnehmen. „Es kann auch eine schöne und würdige Beerdigung sein, wenn niemand etwas vorbereitet hat im Vorfeld.“ Die Beschäftigung mit dem Tod bereichert auch das eigene Leben, darin sind sich die Frauen einig. „Weil man es anders genießt und weiß, wie kostbar es ist.“ dpa/gms


Gesetzliche Betreuung endet mit Tod

Angehörige einer betreuten Person verlassen sich darauf, dass deren Angelegenheiten zu Lebzeiten geregelt werden. Da es sich dabei meist um ältere Menschen handelt, sind Todesfälle während der Dauer der Betreuung keine Seltenheit. Mit dem Tod endet jedoch das Betreuungsverhältnis. Gerichtlich bestellte Betreuer sind folglich nicht mehr für die Bestattung zuständig.

Liegt keine Bestattungsvorsorge vor, müssen - und dürfen - die Angehörigen Verstorbener selbst ein Bestattungsunternehmen auswählen und beauftragen. „Gesetzliche Betreuer haben hier weder den Auftrag, tätig zu werden, noch die Befugnis, Entscheidungen zu treffen“, so Christoph Keldenich von der Verbraucherinitiative Aeternitas. Eine Ausnahme ergibt sich, wenn ein Betreuer schon zu Lebzeiten der betreuten Person bevollmächtigt wurde, die Bestattung zu organisieren.

Sollte ein vom Betreuer ohne Vollmacht beauftragtes Bestattungsunternehmen die verstorbene Person bereits abgeholt haben, können die Angehörigen den Bestatter immer noch wechseln. Alle weiteren Angelegenheiten im Rahmen der Bestattung würde das selbst gewählte Unternehmen übernehmen. pm

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