Bei Minusgraden wächst die Gefahr, dass wasserführende Leitungen einfrieren und bei einsetzen Tauwetter dem platzen. Meist bildet sich zunächst ein kleiner Eispfropf in der Leitung, das Wasser fließt nicht mehr und friert ein. Aufgrund der Volumenvergrößerung kann es Rohrleitungen zum Platzen bringen.
Schäden durch berstende Wasserleitungen übernimmt die Gebäude- und Hausratversicherung allerdings nur dann, wenn die Heizung nicht abgestellt war, sondern mindestens im Frostschutz Modus lief. Der Zentralverband Sanitär Heizung Klima (ZVSHK) empfiehlt Hauseigentümern daher, wasserführende Leitungen frostsicher zu machen. Besondere Aufmerksamkeit brauchen dabei alle Rohre, die zu Zapf- und Entnahmestellen im Außenbereich führen. Sie müssen geleert und ausgeblasen werden, sonst kann es passieren, dass gefrierendes Restwasser die Leitungen zum Bersten bringt. Eine gute Alternative sind frostsichere Außenzapfstellen.
Doch auch Innenräume können betroffen sein, wenn sie nicht ausreichend beheizt werden. Unter Fenstern, die dauerhaft geöffnet oder gekippt sind, vergrößert sich die Gefahr, dass Rohre im Innenbereich einfrieren und Wände, Fußböden, Decken und die Inneneinrichtung in Mitleidenschaft gezogen werden.
Deswegen gilt: auch in unbewohnten Räumen die Heizung bei Kälte nie ganz abstellen und regelmäßig stoßlüften. Auch Aufstellräume von Öltanks und Räume, durch die die Ölleitung verläuft, sollten nicht zu stark auskühlen. Niedrige Temperaturen können die Konsistenz des Paraffins im Öl verhindern. Mögliche Folge: Ölleitungen verstopfen, die Heizung fällt aus. txn.