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Wie endet unbezahlte Care-Arbeit?

Pflegende haben Anspruch auf finanziellen Ausgleich beim Erbe

Ein Szenario, das in vielen Familien vorkommt: Eins der Kinder versorgt den überlebenden Elternteil. Einkäufe, Arzttermine, irgendwann die tägliche Pflege. 

Ungerechte Erbteilung trotz hohem Aufwand
Die Geschwister wohnen weiter weg und kommen nur zu gelegentlichen Besuchen vorbei. Wenn der überlebende Elternteil verstirbt, erben 
die Kinder unabhängig von übernommenen Pflegeaufwendungen oftmals zu gleichen Teilen. 

In vielen Fällen wird dies so hingenommen, obwohl betroffenen Personen die oftmals Beeinträchtigungen in ihrer Karriere und Rente erleiden. Was gesellschaftlich als selbstverständlich gilt, bleibt wirtschaftlich in den meisten Fällen unsichtbar. Vielen ist dabei nicht bekannt, dass der pflegende Teil einen Ausgleichsanspruch gegen die übrigen Miterben bei der Auseinandersetzung hat. 

Rechtlicher Ausgleich nach § 2057a BGB
Das Bürgerliche Gesetzbuch gibt unbezahlter Care-Arbeit in § 2057a BGB einen bezifferbaren Wert und schafft die Möglichkeit eines gerechten Ausgleichs. Nach dieser Vorschrift hat ein Abkömmling, der durch Mitarbeit in Haushalt, Beruf oder Geschäft des Erblassers während längerer Zeit dazu beigetragen hat, dass das Vermögen des Erblassers erhalten oder vermehrt wurde, einen Anspruch auf Ausgleichung unter den Abkömmlingen.

Unternehmen aus der Region

Voraussetzung für den Ausgleichsanspruch ist, dass die Leistung über die „übliche familiäre Hilfe“ hinausgeht und nicht bereits angemessen vergütet wurde. Ob und in welcher Höhe ein Anspruch besteht, hängt vom Einzelfall ab. Faktoren, wie die Dauer und der Umfang der Pflege, das Verhältnis zum eigenen Einkommen und familiäre Absprachen können eine Rolle spielen. 

Sie sollten diesen Anspruch prüfen lassen und nicht zögern, ihn geltend zu machen, bevor die Auseinandersetzung über das Erbe erfolgt.


Christine Fliege, Rechtsanwältin und Notarin


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