Kann das weg? Das dürften sich viele Selbstständige fragen, die ihr Büro zum neuen Jahr gründlich ausmisten wollen - und Ordner voller alter Rechnungen, Quittungen und Belege in den Händen halten. Doch Vorsicht: Beim Aufräumen besser nicht die Aufbewahrungsfristen vergessen.
Denn Unterlagen, die zur gehören, Steuererklärung müssen beispielsweise zehn Jahre lang aufbewahrt werden. Darauf weist das Fachportal Handwerk.com hin. Für 2023 heißt das: Sie dürfen Dokumente und Dateien vernichten, die unter die Zehn-Jahres-Frist fallen und bis zum 31. Dezember 2012 erstellt wurden.
Unterlagen, die unter die fallen wie Sechs-Jahres-Frist beispielsweise Auftragsbücher oder Angebote mit Auftragsfolgen können 2023 dann entsorgt werden, wenn sie bis zum 31. Dezember 2016 erstellt wurden. Ob die Unterlagen in Papierform vorhanden sind oder als Dateien auf dem Computer, spielt dabei keine Rolle.
Kein Risiko eingehen
Wann Selbstständige die Unterlagen entsorgen dürfen, hängt allerdings nicht davon ab, um welches Steuerjahr es darin geht. Entscheidend ist, wann die Dokumente zuletzt bearbeitet wurden. Die Aufbewahrungsfrist beginne mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Dokument empfangen, erstellt oder zuletzt bearbeitet wurde, so der Thomas Steuerberater Schroeder aus Hannover.
Übrigens: Wer Dokumente und Dateien zu früh entsorgt, geht unnötige Risiken ein. Wenn bei einer Betriebsprüfung Unterlagen fehlten, könne die Steuer geschätzt werden, so Schroeder. Und dann auch teurer ausfallen. dpa/tmn
So schnell sind Deutschland Finanzämter
BERLIN
Deutschlands Finanzämter benötigten im vergangenen Jahr im Schnitt 54 Tage zur Bearbeitung einer Steuererklärung. Das geht aus einer Auswertung des Steuererklärungsportals Lohnsteuerkompakt.de hervor. Am schnellsten arbeiteten wie im Jahr zuvor auch die Finanzämter in Berlin. Hier lag die durchschnittliche Bearbeitungsdauer bei 45,8 Tagen. Auf den Plätzen zwei und drei folgten Hamburg (46,7 Tage) und Nordrhein-Westfalen (47,5 Tage). Beim Schlusslicht Bremen benötigten die Finanzämter fast doppelt so lange (82,1 Tage) für die Bearbeitung einer Steuererklärung wie in Berlin. Im Mittelfeld tummeln sich die Finanzämter Rheinland-Pfalz (50,3 Tage), Hessens (51,4 Tage), Sachsens (52,2 Tage), Bayerns (53,5 Tage), Niedersachsens (54,0), Sachsen-Anhalts (54,3), des Saarlands (54,4 Tage), Mecklenburg-Vorpommerns (55,3 Tage), Thüringens (55,6 Tage) und Schleswig-Holsteins (56,3 Tage). dpa/tmn