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Abrechnungs-Chaos und flapsige Chats

Anwalt Rolf Spindelhirn ist langjähriger Kunde der Stadtwerke SH. Seine Kanzlei hat er in der Rendsburger Innenstadt, im Streit geht es edoch um die Abrechnung für seinen privaten Haushalt.   Foto: Frank Höfer

Nach monatelanger Panne streitet ein Rendsburger Anwalt mit den Stadtwerken SH um rund 1170 Euro

Zahlreiche Kunden der Stadtwerke SH in Rendsburg mussten länger als erwartet auf ihre Jahresabrechnung warten. Als Grund gab der Energieversorger eine interne Systemumstellung an. 

Zu den Leidtragenden zählt der Rendsburger Rolf Spindelhirn. Der 72-jährige Anwalt hat für seinen Verbrauch am privaten Wohnsitz mit langer Verspätung eine Jahresrechnung erhalten, die nach seiner Überzeugung grobe Mängel und willkürliche Zahlen enthält. Der Jurist sieht sich um mehr als 1000 Euro betrogen. "Wie kann das alles angehen, fragt man sich als Kunde", sagt Rolf Spindelhirn nach einem Schriftverkehr mit dem Energieversorger, der weitere Fragen aufwirft.

Versehentlich interner Chat weitergeleitet
Im Mailverkehr mit den Stadtwerken wurde dem Rechtsanwalt aus Versehen der interne Mitarbeiter-Chat über seinen Fall weitergeleitet. Die zum Teil flapsigen Anmerkungen darin tragen dazu bei, dass Spindelhirn sich verschaukelt vorkommt. Für den Rendsburger ist das nicht der Hauptgrund, sich mit dem Versorger anzulegen. Ihn verärgert auch, dass die Jahresrechnung ein halbes Jahr auf sich warten ließ, zweimal habe er sie angemahnt. Anfang November setzte er dem Versorger eine Frist. "Ich fordere Sie dazu auf, mir unverzüglich, aber spätestens bis zum 15.11.2025 meine Jahresrechnung 2024/25 zuzusenden." Ansonsten werde er rechtliche Schritte einleiten. 

Der Stein kam ins Rollen. Allerdings in eine Richtung, mit der Spindelhirn nicht rechnete. Zwei Wochen nach der Beschwerde lag eine Abrechnung in der Post. Mit zum Teil "willkürlichen und nicht nachvollziehbaren Zahlen", so Spindelhirn. Auch der Abrechnungszeitraum war ungewöhnlich. Plötzlich endete er nicht im Mai 2025, sondern einen knappen Monat später.

"Wie kann das alles angehen, fragt man ch als Kunde."
Rolf Spindelhirn
Anwalt

Monatliche Vorauszahlungen
Gleichzeitig fanden sich nur 3585,23 Euro an Abschlägen wieder. Spindelhirn versichert, monatliche Vorauszahlungen von 350 Euro für Strom, Gas, Wasser und Abwasser geleistet zu haben, insgesamt 4200 Euro für die Zeit von Mai 2024 bis Mai 2025. Bei 13 Monaten hätten 4550 Euro angerechnet werden müssen.
Und damit nicht genug.

Als die Stadtwerke ihm im Januar eine korrigierte Abrechnung schickten, endete der Abrechnungszeitraum plötzlich wieder im Mai. Die anderen Parameter blieben nahezu unverändert. Aus Sicht des Kunden unlogisch. "Wie kann es sein, dass die Verbräuche bis auf Gas trotz eines veränderten Zeitraums gleich geblieben sind?“, fragt Spindelhirn. "Ist das wieder nur der Versuch, den Kunden ruhigzustellen, was gleichzeitig einen erneuten Täuschungsversuch bedeuten würde?"

"Wie kann es sein, dass die Verbräuche bis auf Gas trotz eines veränderten Zeitraums gleich geblieben sind?"
Rolf Spindelhirn

Anfang März die nächste Zuspitzung. Spindelhirn erhielt eine Mahnung mit Einstellungsandrohung der Energieversorgung. Der Rendsburger wurde aufgefordert, knapp 1170 Euro zu zahlen, ansonsten würde er in die Grundversorgung fallen. Spindelhirn fühlte sich erpresst. "Was ist das für ein Makel, für mich als Anwalt!", merkt der Jurist an. Am 9. Februar wies er die Stadtwerke schriftlich darauf hin, dass auch die korrigierte Abrechnung fehlerhaft sei, und forderte eine Erklärung. Um das Schlimmste abzuwenden, zahlte er die Summe trotzdem. Schriftlich stellte er klar: "Sie versuchen, eine unberechtigte Forderung durchzusetzen, indem Sie Ihre Monopolstellung nutzen, um mit der Einstellung der Versorgung zu drohen." Die Mahnforderung werde er bezahlen, "jedoch ohne Anerkennung einer Rechtspflicht".
Sollten die Stadtwerke ihm das zustehende Guthaben nicht zurückzahlen, werde er klagen, so Spindelhirn. Der 72-Jährige dürfte sich vor Gericht selbst vertreten, trotz Spezialisierung auf Erbrecht.


Frank Höfer 


So reagieren die Stadtwerke SH

Die Stadtwerke SH haben kurz nach der Anfrage unserer Zeitung mit Rolf Spindelhirn einen persönlichen Termin zur Klärung der Differenzen vereinbart. "Es hat sich herausgestellt, dass die Rechnungsstellung einer ausführlichen Erläuterung bedarf", heißt es aus der Pressestelle. Das Treffen ist für Mitte kommender Woche geplant. 

Zum Mitarbeiter-Chat teilt die Geschäftsführung mit: "Den von Ihnen zitierten internen Mailverlauf können wir nicht nachvollziehen. Wir stimmen einer Veröffentlichung dessen, auch in Auszügen, ausdrücklich nicht zu", so Bernd Reichelt, Geschäftsführer der Stadtwerke SH, und Tobias Golec, Bereichsleiter Kundenservice und Abrechnung. "Wir distanzieren uns klar von unangemessenen Äußerungen und Formulierungen gegenüber unseren Kundinnen und Kunden. Selbstverständlich gilt das auch für unsere betriebsinterne Kommunikation.“

Um die Mitarbeiter im Kundenservice besonders in den Punkten Krisenkommunikation und Resilienz zu stärken, sind für dieses Jahr umfangreiche Schulungen vorgesehen. "Diese Maßnahme ist uns sehr wichtig, da gerade die Kolleginnen und Kollegen im direkten Kundenkontakt seit mehreren Jahren (Corona- und Energiekrise) einer sehr hohen Belastung ausgesetzt sind. 

Hinzu kam im letzten Jahr die Systemumstellung mit ihren bekannten Herausforderungen für uns und unsere Kundinnen und Kunden“, so Reichelt. "Wir entschuldigen uns ausdrücklich bei Herrn Spindelhirn für die Unannehmlichkeiten." Kunden können persönlich zu den Stadtwerken kommen, wenn Klärungsbedarf zu einer Rechnung besteht.


Mitarbeiter-Chat über den Fall

Im November 2025 beschwerte sich Rolf Spindelhirn per Mail bei den Stadtwerken über die seiner Meinung nach falsche Abrechnung. Diese Mail wurde intern mehrfach weitergeleitet, verbunden mit Kommentaren. Der Chatverlauf liegt unserer Zeitung vor. Wir veröffentlichen Auszüge, ohne die Namen der Mitarbeiter zu nennen:
• "Kunde möchte bis zum 20.11. seine Abrechnung. Strom sieht merkwürdig aus. Magst du dir das einmal anschauen, ob wir die Abrechnung hinbekommen?"
• "Der Kunde wäre wichtig, XXXXX hat sich den schon angeschaut"

• "kannst du XXXXX mal fragen ob das alles so stimmt und wenn ja einfach mal eine abrechnung erstellen wie du sagst irgendwie sieht das komisch aus, da der kunde schon pissig ist würde ich da ungern experimentieren"
• "Schrei wenn Du kannst. Die Proforma so weit fein, aber die endgültige ARGH!!!! Also alles zurück auf Anfang. Vermutlich habe ich einen Fehler beim Datum gemacht. Könnt Ihr das bitte noch einmal versuchen mit Eingrenzung 05.06.2025"

AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN

Erneute Bekanntmachung des Beschlusses der 6. Änderung des B-Planes Nr. 74 der Stadt Kappeln für das Gebiet "Schleiterrassen"
Aufgrund der notwendigen Korrektur des Ausfertigungsdatums, wird der Satzungsbeschluss hiermit erneut bekannt gemacht. Die Stadtvertretung Kappeln hat in ihrer Sitzung am 18.02.2026 die 6. Änderung des B-Planes Nr. 74 der Stadt Kappeln für das Gebiet Schleiterrassen, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B) als Satzung beschlossen. Dieses wird hiermit bekannt gemacht.
Die Bebauungsplanänderung tritt mit Beginn des 20.03.2026 in Kraft. Alle Interessierten können die B-PlanÄnderung, die Begründung dazu von diesem Tage ab in der Stadtverwaltung Kappeln, Rathaus, Reeperbahn 2, Bauamt, Zimmer Nr. 23, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt und unter der Adresse www.kappeln.de einzusehen.
Nach § 215 Absatz 1 Satz 1 BauGB werden unbeachtlich
1. eine nach § 214 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Absatz 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans und
3. nach § 214 Absatz 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. § 215 Absatz 1 Satz 1 BauGB gilt gemäß § 215 Absatz 1 Satz 2 BauGB entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Absatz 2a BauGB beachtlich sind. 

Auf die Vorschriften des § 44 Absatz 3 Satz 1 und 2 sowie Absatz 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen. Ist die Bebauungsplansatzung unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung oder von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung zustande gekommen, so ist gemäß § 4 Absatz 3 Satz 1 GO die Verletzung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
24376 Kappeln, den 19.03.2026

Stadt Kappeln
Der Bürgermeister
gez. Stoll Bürgermeister

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