Nach den Kündigungen Knalleffekt mit steht nun fest: Der Gesamtbetriebsrat und die Geschäftsführung der Schön-Kliniken in Rendsburg und Eckernförde haben am Donnerstag einen Interessenausgleich verabschiedet. Ein Sozialplan soll zudem entwickelt werden, der im Februar stehen soll. Rund 200 Beschäftigte aus 14 nichtmedizinischen Bereichen werden zudem ab dem 24. Februar ihre Kündigungen erhalten.
Nico Wickleder, Gewerkschaftssekretär für das Gesundheits- und Sozialwesen bei Verdi, sagt: „Es war klar, dass die Schön-Kliniken keinen Rückzieher machen und die Entscheidung eines Tages kommen würde. Grundsätzlich hätten wir uns gewünscht, dass die Beschäftigten länger im öffentlichen Dienst beschäftigt sind.“
Angestellte haben lange Kündigungsfristen
Immerhin seien die Krankenhäuser mit ursprünglichen ihrer Planung nicht durchgekommen. Ende November des vergangenen Jahres wurde 250 Beschäftigten die Kündigung zum Jahresende angekündigt. Wegen einer Betriebsteilschließung. Unruhe, Verzweiflung und Zukunftsängste machten sich in der Mitarbeiterschaft breit. Etwa 40 bis 50 Mitarbeiter sollen nach exklusiven Informationen unserer Redaktion selbst die Reißleine gezogen haben, ein Bruchteil von ihnen soll zu Drittfirmen gewechselt sein.
Wer schnell geht, könnte Prämie erhalten
Sie alle müssen sich nun einen neuen Arbeitsplatz suchen. Viele von ihnen gelten als langjährige Mitarbeiter. Bedeutet: Sie arbeiten in den Krankenhäusern in Eckernförde oder Rendsburg seit mindestens zwölf Jahren. Sie haben eine Kündigungsfrist von sechs Monaten zum Quartalsende. Mit Blick auf die Nachricht, dass die Schön-Kliniken ab dem 24. Februar kündigen werden, können die Entlassungen zum 31. März ausgesprochen werden.
Heißt: Ihren Job würden die Angestellten in Eckernförde oder Rendsburg also bis zum 30. September behalten - wenn sie nicht zuvor einen neuen Arbeitgeber gefunden haben. „Erfahrungsgemäß wird eine Sprinter-Prämie vereinbart“, so Wickleder. Wer die Schön-Kliniken verlässt, könnte demnach ein wenig mehr Geld erhalten. „So war es damals bei den Imland-Kliniken der Fall. Beschäftigte können ihre Frist auch bis zum Schluss aussitzen.“
Solch lange Kündigungsfristen haben zwar die meisten der betroffenen Mitarbeiter, aber nicht alle. Im schlimmsten Fall können Beschäftigte Fristen, die sich nach der Betriebszugehörigkeit richten, von zwei Wochen haben, sofern sie erst sechs Wochen betriebszugehörig sind. „Im Schnitt liegen die Kündigungsfristen bei den Mitarbeitern dieser Krankenhäuser bei fünf Monaten.“
Aber damit nicht genug: Arbeiten die Beschäftigten nicht mehr im öffentlichen Dienst, drohen erhebliche Einbußen. Ein Beispiel: Im öffentlichen Dienst haben Küchenhilfs- und Reinigungskräfte derzeit einen Stundenlohn von etwas mehr als 19 Euro, sofern sie 15 Jahre oder länger dort arbeiten. Bereits ein um zwei oder drei Euro geringerer Stundenlohn wirkt sich drastisch auf das Gehalt aus. Monatlich würden mehrere Hundert Euro fehlen.
So hoch könnte eine Abfindung ausfallen

„Das ist ein richtiges Brett. Da geht viel Geld verloren in einer Zeit, in der es auf jeden Euro ankommt“, so Wickleder. „Einige Privatunternehmen haben zwar Tarifbedingungen, aber eben nicht alle.“ Hinzu kommt: Sonderzahlungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld entfallen oft.„Reinigungskräfte müssten bei Städten oder Gemeinden angestellt sein, damit die Tarifbezahlungen sichergestellt sind.“ Darüber hinaus blicken die Mitarbeiter gespannt auf den Sozialplan, der von Klinikspitze und Gesamtbetriebsrat verhandelt wird. Das hat die Redaktion aus internen Kreisen erfahren. In dem Sozialplan werden beispielsweise Abfindungshöhen der rund 200 Beschäftigten geregelt.
Eine gängige Faustformel, nach der sich Arbeitnehmer richten können: 0,5 * Dauer der Betriebszugehörigkeit in Jahren * Brutto-Monatsgehalt in Euro = Abfindungshöhe. Angebrochene Jahre werden aufgerundet. Eine Reinigungskraft, die 20 Jahre betriebszugehörig ist, kassiert laut Tarifvertrag ein monatliches Bruttogehalt von 3229 Euro. Sie könnte somit eine Abfindung von 32.290 Euro fordern. Arbeitgeber sind aber nicht daran gebunden, die Faustformel anzuwenden. „Da stehen sich Maximalforderungen gegenüber“, sagt Wickleder. „Die Abfindungshöhe ist ein riesiger Knackpunkt.“
Jonas Bargmann