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Da geht noch was

Wohin geht die Reise? Obwohl manch ein Karriere-Zug in diesem Jahr vielleicht schon ohne dich losgefahren ist, gibt es noch einige weitere, die dich auch zu attraktiven Zielen führen können.

Auch jetzt können Berufsstarter noch Erfolg bei der Ausbildungsplatzsuche haben

Der Sommer ist nicht mehr weit, kurz darauf beginnen viele tausend Jugendliche mit ihren Ausbildungen. Allerdings: Wie in jedem Jahr hat leider nicht jeder eine Lehrstelle bekommen. Manch einer hat vielleicht zu spät mit der Suche angefangen. Sei es aus Unsicherheit, welcher Beruf der passende sein könnte, sei es aus privaten Gründen, sei es aus purer Vergesslichkeit. 

Die gute Nachricht: Noch bis Ende Juni versucht jede Branche und jedes Unternehmen, alle offenen Ausbildungsplätze und Dualen Studienplätze für den anstehenden Ausbildungsbeginn so schnell wie möglich mit den richtigen Leuten zu besetzen. Dies ist dann oftmals die Phase, in der die Chancen auf eine Lehrstelle noch einmal stark ansteigen. 

Und selbst noch später – im Juli und August – sind vereinzelte Lehrstellen nicht besetzt. Auch danach können noch Plätze frei sein, wenn etwa Bewerber wieder abspringen, weil sie eine Stelle in einem anderen Betrieb angenommen haben. Es kann sich also lohnen, auch im August, September oder sogar Oktober noch nach aktuellen Ausbildungsplätzen Ausschau zu halten.

Je kleiner die Firma, desto größer die Chance

Als grobe Richtlinie lässt sich festhalten: Große Unternehmen und Firmenketten suchen tendenziell früher als kleine Unternehmen. Sie reagieren auch bei der Fristüberschreitung weniger kulant. Auch wer sich etwa für eine Ausbildung im öffentlichen Dienst interessiert, wird, wenn alles normal läuft, eher Pech haben, wenn er zu spät aktiv wird. Grund: Das Bewerbungsverfahren wird in diesen Betrieben und Behörden meist zentral koordiniert, die Anzahl an Bewerbern ist so groß, dass selten Ausnahmen gemacht werden. Auch weil der ganze Prozess in mehreren Stufen abläuft und recht strikt organisiert ist. 

Für große Unternehmen und den öffentlichen Dienst sind die Herbstmonate September, Oktober und November die Bewerbungsmonate, hier laufen in der Regel auch die Bewerbungsfristen aus. Ab November und in den Winter hinein starten dann auch kleine und mittelständische Unternehmen mit der Suche nach passenden Azubis und Dual Studierenden. Ein Anruf kann sich dennoch lohnen: Vielleicht sind bei den Unternehmen gar nicht genügend oder die falschen Bewerbungen eingegangen. Trotzdem gilt noch immer: „Der frühe Vogel fängt den Wurm“ – besonders bei der Ausbildungsplatzsuche. Das heißt ganz allgemein, dass auf der sicheren Seite ist, wer sich rechtzeitig bemüht. Rechtzeitig heißt in diesem Fall: Etwa eineinhalb Jahre vor dem Schulabschluss bereits damit zu beginnen, sich Stellenangebote anzuschauen und sich zu orientieren. 

Aber: Viel zu verlieren hat man auch als verspäteter Bewerber nicht, und es gibt immer wieder Beispiele, die das bestätigen. Auch außer der Reihe ist manchmal etwas möglich, hin und wieder sogar der Beginn einer erfolgreichen Berufskarriere. msl

Gesetze und Regeln für Azubis

HUSUM. Zum 1. August und 1. September starten viele Azubis in das erste Lehrjahr. Die Jugendabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) macht auf fünf Punkte aufmerksam, die jetzt wichtig sind. 

Der Ausbildungsvertrag muss vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden. Er wird von Azubi und Ausbildungsbetrieb unterzeichnet. Wer noch nicht volljährig ist, braucht zusätzlich die Unterschrift der Eltern. Im Vertrag finden sich wichtige Infos - etwa zur täglichen Arbeitszeit, zur Probezeit sowie zur Höhe der Vergütung. 

Die Ausbildung beginnt mit einer Probezeit. Die dauert ein bis maximal vier Monate. In der Probezeit können sowohl Betrieb als auch Auszubildende fristlos und ohne Begründung kündigen. 

Laut DGB Jugend ist die Vergütung für viele Azubis in Tarifverträgen festgelegt. Wo das nicht der Fall ist, darf die Bezahlung nicht geringer ausfallen als die Mindestausbildungsvergütung. Die beträgt im ersten Ausbildungsjahr 80 Prozent der branchenüblichen tariflichen Vergütung, mindestens jedoch 585 Euro. 

Der Urlaubsanspruch ist im Ausbildungsvertrag festgelegt. Der gesetzliche Anspruch beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage. Viele tarifvertraglich bezahlte Azubis haben laut DGB Jugend mehr Urlaub. Mindestens zwei Wochen des Urlaubs muss der Ausbildungsbetrieb am Stück gewähren. 

Wer etwa unzufrieden ist, kann kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren – und die Lehre in einem anderen Betrieb fortsetzen. Ist der bisherige Betrieb aber nicht einverstanden, müssen Azubi seinen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung vortragen können. Es ist ratsam, immer erst dann zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wenn man einen neuen Betrieb gefunden hat. dpa

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