Jetzt ist die beste Zeit für Urlaub mit dem Wohnmobil - doch im für Winter bleiben die Fahrzeuge oft stehen und werden abgemeldet. Und das gilt nicht nur für Besitzer von Wohnmobilen mit Saisonkennzeichen, sondern auch Wohnmobile mit regulärer Zulassung. Oft werden sie zum Schutz vor Schnee, Salz und Glätte über die Wintermonate abgemeldet und eingelagert. Jedoch nicht alle von ihnen sind kaskoversichert - auch weil viele diesen Schutz für die Ruhephase ausgesetzt haben.
Auch in den Wintermonaten kaskoversichern
„Es kommt gar nicht so selten vor, dass Besitzer ihr Wohnmobil in den Wintermonaten nicht kaskoversichern“, sagt Jasper Bornhöft, Agenturinhaber der Provinzial in Kappeln. Dabei können auch in der Winterzeit teure Schäden auftreten. So geht eine erhebliche Gefahr von Unwettern, wie Sturm und Hagel, oder Diebstahl aus. Auch Schäden durch Marder oder Mäuse an Kabeln treten in der kalten Jahreszeit vermehrt auf.
Dabei kann schon die Beseitigung kleiner Schäden derart teuer werden, dass sich die vermeintliche Ersparnis in der Versicherungsprämie nicht rentiert. „Dass das Fahrzeug auch während der Standzeit gut abgesichert ist, dafür sorgt unsere kostenlose Ruheversicherung“, sagt Bornhöft.
Eine Kfz-Haftpflicht- und Teilkaskoversicherung geht nach der Abmeldung des Fahrzeugs - automatisch in die Ruheversicherung über und bietet so garantierten Haftpflicht- und Teilkaskoschutz für den Camper - trotz Beitragsfreiheit. „Schäden durch Diebstahl, Brand oder Unwetter werden dann von der Versicherung übernommen. Ebenso sind Marderschäden mit eingeschlossen“, sagt Bornhöft, „und das alles ohne finanzielle Mehrbelastung für den Fahrzeugbesitzer“. Die einzige Bedingung ist hier, dass das Wohnmobil geschützt in einer Garage oder auf einem abgesicherten Hof steht und nicht länger als 18 Monate abgemeldet ist.
Wer darüber hinaus einen Schutzbrief besitzt, für den gelten ebenfalls während der Ruhezeit die personenbezogenen Leistungen - wie etwa Hilfen bei Erkrankungen auf Reisen. Für Fahrzeuge mit Saisonkennzeichen greift bei einem Schaden die Ruheversicherung automatisch außerhalb des Zeitraums, der auf dem Kennzeichen vermerkt ist.
Der Halter hat hierbei den Vorteil, dass er sein Fahrzeug nicht zu Beginn und Ende der Saison bei der Zulassungsstelle an- und wieder abmelden muss. swe