im Fokus: Steuern & Recht
Was alles in die "Anlage Kind" gehört
Ob Kita, Hort, Babysitter oder Tagesmutter: Wem für die Betreuung des Nachwuchses Kosten entstehen, der kann diesen Aufwand oft von der Steuer absetzen. Mit Beginn des Jahres ist der maximal absetzbare Aufwand gestiegen - und zwar um 800 auf 4800 Euro, teilt die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) mit.Â