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Expertentipp von Rechtsanwalt Jens Jonkanski: Zeichnung statt Unterschrift
Privatschriftliche Testamente sind eigenhändig zu unterschreiben. Dass man es dabei mit der künstlerischen Freiheit jedoch besser nicht übertreiben sollte, zeigt der folgende Fall des Oberlandesgerichts München (OLG). Denn dieses besteht zu Recht darauf, dass es sich auf die Ernsthaftigkeit des letzten Willens verlassen können muss.