Geht es um Sprach-, Stimm- oder Schluckstörungen, brauchen viele Kinder Unterstützung. Aber auch Erwachsene, die sich etwa aufgrund eines Unfalls nicht mehr richtig artikulieren können, bekommen in einer Logopädiepraxis Hilfe. Wer als Logopäde arbeiten will, braucht eine abgeschlossene Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss und eine Berufserlaubnis. Was sind die zentralen Unterschiede zwischen den Ausbildungswegen?
Die schulische Ausbildung
Die schulische Ausbildung können Interessierte an einer von rund 75 staatlich zugelassenen Berufsfachschulen absolvieren, erklärt der Bundesverband für Logopädie. Auch wenn viele Schulen das Schulgeld mittlerweile abgeschafft haben, seien noch nicht alle Schulen gebührenfrei. In einigen Bundesländern gebe es an Schulen in freier Trägerschaft weiter Schulgeld, heißt es vom Berufsverband.
Voraussetzung für die Ausbildung ist meist mindestens ein mittlerer Schulabschluss. Unter Umständen müssen angehende Logopäden außerdem einen Eignungstest absolvieren oder ein - phoniatrisches Gutachten, das den Stimmstatus prüft, vorlegen.
Die Ausbildung an der Berufsfachschule dauert in der Regel drei Jahre - praktischer und theoretischer Unterricht wechseln sich ab. Während einer schulischen Ausbildung erhalten Azubis üblicherweise keine Vergütung. Es gibt aber Ausbildungsträger, die unter den Geltungsbereich eines Tarifvertrags des öffentlichen Dienstes fallen. Dazu gehören zum Beispiel kommunale Krankenhäuser oder Unikliniken. Hier können Azubis mit einer Vergütung rechnen.
Studium an der Hochschule
Wie bei vielen anderen Therapie- und Gesundheitsberufen gibt es auch Bemühungen, die Logopädie zu akademisieren. Seit 2009 führt daher auch ein entsprechendes Studium an der Hochschule zum Abschluss.
Dabei gibt es grundständige Vollzeitstudiengänge, die zum Bachelor mit der Berufsbezeichnung Logopäde/Logopädin führen. Interessierte können aber auch sogenannte ausbildungsintegrierende Studiengänge wählen. Hier erwirbt man Ausbildung und Bachelorabschluss parallel. Andere Formen sind duale Studiengänge und sogenannte additive Studiengänge, in denen man nach der Ausbildung einen Hochschulabschluss hat.
Die Voraussetzungen für einen Studienplatz können sich je nach Standort unterscheiden. Interessierte brauchen üblicherweise mindestens eine Hochschulzugangsberechtigung. Laut dem Bundesverband für Logopädie erfolgt die Zulassung zum Teil über einen Numerus Clausus, zum Teil über Auswahlverfahren. Genauere Auskünfte gibt es bei der Studienberatung.
msl