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Heizungstausch in WEG: Alle Fördergelder erhalten

Alle Fördermittel für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung abzugreifen, kann für eine WEG durchaus kompliziert sein. Die einzelnen Haushalte haben separate Möglichkeiten. Foto: Bernd Weißbrod/dpa/dpa-mag

Mit cleveren Zusatzanträgen sichern sich Eigentümer satte Bonus-Förderungen

Wer auf eine klimafreundliche Heizung umsteigt, kann dafür staatliche Zuschüsse erhalten. Das gilt auch für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG). Laut dem Ratgeberportal „Finanztip“ ist die Förderlogik dort allerdings komplex. Eigentümerinnen und Eigentümer sollten sich nicht alleine auf den Antrag der Eigentümergemeinschaft verlassen - sonst riskieren sie, dass ihnen mehrere Tausend Euro Förderung entgehen.

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Denn für den Einbau einer neuen gemeinschaftlichen Heizungsanlage wie etwa einer Wärmepumpe stellt die WEG zunächst nur den Basisantrag bei der Förderbank KfW. Bei entsprechender Bewilligung kann sie die Grundförderung sowie den möglichen Effizienzbonus erhalten. So werden aber längst nicht alle Fördermittel beantragt, die bei dem Heizungstausch fließen könnten, so „Finanztip“. Denn selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer können zusätzlich noch persönliche Boni - zum Beispiel den Klimageschwindigkeits- oder den Einkommensbonus - erhalten. 

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Das sind die Fördersätze

Den Geschwindigkeitsbonus in Höhe von 20 Prozent der förderfähigen Kosten gibt es, wenn der Heizungstausch bis zum 31. Dezember 2028 vollzogen wird.

Den Einkommensbonus in Höhe von 30 Prozent erhalten Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von maximal 40.000 Euro. Voraussetzung ist jeweils unter anderem, dass eine fossile Heizung gegen eine nachhaltige Variante getauscht wird, die mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben wird.

Die einzelnen Förderungen lassen sich bis zu einer maximalen Gesamtförderung in Höhe von 70 Prozent addieren. Der Förderantrag wird online bei der KfW gestellt.

Beispielrechnung für acht Wohneinheiten

„Finanztip“ rechnet rechnet vor: Eine WEG mit acht Wohneinheiten ersetzt ihre fossile Heizung durch eine moderne Erdwärmepumpe. Kostenpunkt: 150.000 Euro. Weil die förderfähigen Kosten gedeckelt sind, können davon nur 121.000 Euro berücksichtigt werden - sprich bei gleichmäßig verteilten Miteigentumsanteilen von 12,5 Prozent für jede Eigentümerpartei 15.125 Euro.

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Unterlagen frühzeitig bereitlegen

Über den Gemeinschaftsantrag erhält die WEG bereits die Grundförderung in Höhe von 30 Prozent sowie den Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent - macht 42.350 Euro Förderung, pro Einheit also 5294 Euro. Beantragen Eigentümerinnen und Eigentümer zusätzlich noch Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus separat, können sie aufgrund des 70-Prozent-Deckels noch einmal 35 Prozent Zuschuss herausholen. So verdoppelt Förderung auf sich die 10.588 Euro. Von den Kosten für den Heizungstausch in Höhe von 18.750 Euro je Miteigentumspartei bleiben so nach Abzug des Zuschusses lediglich 8162 Euro übrig.

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„Gerade bei größeren Sanierungsprojekten lohnt es sich, die Fördermöglichkeiten genau zu prüfen“, sagt Sandra Duy, „Finanztip“-Expertin für energetische Sanierung. Ihr Rat: Schon vor dem Beschluss zum Heichen zungstausch die persönlichen Fördervoraussetzungen prüfen und die Unterlagen bereitlegen.

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Dazu gehören insbesondere Meldebestätigung, Grundbuchauszug und bei Beantragung des Einkommensbonus die relevanten Einkommensteuerbescheide. Ferner sollten Eigentümer ihre Verwaltung frühzeitig um die Angaben aus dem WEG-Basisantrag bitten, damit sie den Zusatzantrag fristgerecht stellen können. dpa-mag


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