Der Energieausweis als Sanierungskompass
Ab 1. Januar 2027 erweitert das Gebäudemodernisierungsgesetz die Vorgaben für Energieausweise. Ein gültiger Ausweis ist dann auch bei Vertragsverlängerungen nötig. Neue Ausweise nennen Energiekennwerte, Treibhausgasemissionen und erneuerbare Energien. Verbrauchsausweise sind nur noch für reine Wohngebäude zulässig.