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Passende Heiztechnik für Bestandshäuser

Wer seinen Öl- oder Gas-Heizkessel noch nicht in den Ruhestand schicken möchte, sollte über hybride Systeme nachdenken. Foto: djd/BSB

Viele Wege führen zum privaten Klimaschutz-Ziel

Um die Klimaschutzziele zu erreichen, sollen Wohngebäude laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) künftig zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien beheizt werden. Für die Besitzer einer Bestandsimmobilie bedeutet das aber nicht automatisch, dass bestehende Heizungsanlagen jetzt stillgelegt werden müssten. Erst wenn die Heiztechnik nicht weiter betrieben werden kann, etwa wegen eines nicht reparablen Defekts oder weil sie das maximal zulässige Alter von Öl- und Gasbrennern von 30 Jahren überschreitet, greift die „Erneuerbare“-Quote. „Auch in diesen Fällen ist eine Komplettumstellung auf erneuerbare Energien nicht der einzige Weg“, so Erik Stange vom Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund (BSB).

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Der Gesetzgeber lässt verschiedene Wege zu, um die 65-Prozent-Quote zu erfüllen. Für den direkten Einsatz zur Wärmeerzeugung eignen sich etwa Wärmepumpen, Biomassebrenner oder Solarthermie. Indirekt lassen sich die Vorgaben durch Kompensation erfüllen, beispielsweise durch eine eigene Stromerzeugung mit Photovoltaik. 

Auch kombinierte Lösungen sind zulässig, zum Beispiel Hybridheizungen, bei denen eine Wärmepumpe die Grundlast im Haus abdeckt und sich ein Gas- oder Ölkessel nur für Spitzenlasten an sehr kalten Tagen zuschaltet. Ein weiteres Beispiel wäre die Unterstützung eines fossilen Brenners durch wasserführende Kaminöfen. Auch die Ergänzung einer Brennwertheizung durch Solarthermie ist möglich. Bei Gas- oder Stromheizungen kann man zudem auf zertifiziertes Biogas oder Ökostrom umsteigen. Sinnvoll ist es, für die Planung des Heizsystems einen Energieberater hinzuzuziehen. 

Das Gebäude als Gesamtsystem verstehen
Denn ein Haus muss immer als Gesamtsystem gesehen werden. Es muss genau abgewägt werden, welche Technik oder welche Kombinationen die langfristig beste und wirtschaftlichste Lösung darstellen und zum Gebäude sowie seinem Zustand passen. Zudem ist zu prüfen, ob am Haus selbst energetische Modernisierungen etwa durch eine Wärmedämmung oder den Austausch alter Fenster möglich und sinnvoll sind. Ein unabhängiger Berater kann Hausbesitzern auch aufzeigen, welche Förderungen zum Beispiel über das BAFA oder die KfW sie für die Finanzierung einer Heizungsmodernisierung oder für eine Verbesserung der Energieeffizienz nutzen können.


djd

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Energieausweis: Der Steckbrief des Hauses

Der Energieausweis gibt an, wie es um den energetischen Zustand einer Immobilie beste Illt ist. Wer eine Wohnung oder ein Haus verkaufen oder neu vermieten möchte, benötigt diesen Ausweis. Anhand der darin aufgeführten Kennzahlen können die zukünftigen Mieter oder Eigentümer besser ableiten, welche Energiekosten auf sie zukommen.

Wird der Ausweis im Bestand erstellt, dokumentiert er den aktuellen Zustand des Gebäudes zum Zeitpunkt der Ausstellung. Bei Neubauten oder nach umfangreicher Sanierung muss zusätzlich im Energieausweis nachgewiesen werden, dass gesetzliche Vorgaben zur Energieeffizienz eingehalten werden. Nach der Ausstellung ist der Energieausweis zehn Jahre lang gültig. Bei Bestandsgebäuden wird der Energiebedarf anhand des durchschnittlichen Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre ermittelt. Es handelt sich also um einen Verbrauchsausweis. Zudem enthält der Energieausweis eines Bestandsgebäudes Empfehlungen zur kostengünstigen energetischen Sanierung. Für Neubauten oder Gebäude mit längerem Leerstand wird der Energiebedarf rechnerisch bestimmt. Hier handelt es sich dann um einen "Bedarfsausweis“.


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