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Die Minuten nach der Beule

Blechschaden nach einem Unfall: Handelt es sich um einen Bagatellunfall? Oder muss die Polizei kommen? Foto: Zacharie Scheurer/dpa-mag

Richtiges Verhalten am Unfallort - Kreide, Kamera und Zollstock können hilfreich sein

Eine kurze Unachtsamkeit, ein winziger Fahrfehler binnen Sekunden kann sich jeder Autofahrer in jener Ausnahmesituation befinden, die ein Verkehrsunfall darstellt. Dies gilt nicht nur für schwere Unfälle. Gerade bei Blechschäden im Stadtverkehr weiß so mancher Beteiligte nicht, was zu tun ist. Ist es notwendig, die Polizei zu rufen? Welche Angaben werden vom Unfallgegner gebraucht? Oft werden aus Unwissenheit oder Unsicherheit falsche Dinge getan oder wichtige Schritte schlichtweg vergessen.

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Tatsächlich ist es nicht immer einfach, die richtigen Maßnehmen zu treffen. Denn dafür ist vor allem zu unterscheiden, ob es sich um einen Bagatellunfall oder doch einen schwereren Schaden handelt. „Um einen Bagatellunfall handelt es sich, wenn der Schaden bis zu etwa 2500 Euro beträgt“, erläutert der Automobilclubs von Deutschland (AvD). Das Problem dürfte für manchen Autofahrer darin bestehen, die Schadenshöhe auf die Schnelle zu schätzen. „Wenn es sich nur um einen beschädigten Stoßfänger, eine Beule im Kotflügel oder eine kaputte Lampe handelt, ist es sicher ein Bagatellfall“, so die Fachleute. Anders sieht es aus, wenn beispielsweise eine Achse beschädigt ist, was möglicherweise an einem schief stehenden Rad zu erkennen ist.

Wichtig sind diese Einschätzungen bei der Entscheidung, was anschließend zu tun ist. Die Straßenverkehrsordnung schreibt vor, dass die Fahrzeuge bei geringfügigen Schäden sofort beiseite zu schaffen sind. Bei einem schwereren Schaden gilt es laut Deutschem Verkehrssicherheitsrat (DVR, die Warnblinkanlage einzuschalten, dann die Unfallstelle mit dem Warndreieck abzusichern. Ist dies geschehen, wird die Polizei alarmiert.

Solche Befürchtungen lassen sich aus der Welt schaffen, indem Autofahrer sich bestmöglich auf solche Situationen vorbereiten. „Es ist ratsam, immer ein kleines Unfallset im Auto dabei zu haben“, rät der AvD. Hilfreiches Zubehör ist unter anderem Kreide, mit der die Position der Fahrzeuge auf der Fahrbahn markiert werden kann. Eine kleine Kamera erleichtert ebenfalls die Beweissicherung. Auch ein Zollstock kann bei der Darstellung der Situation gute Hilfe leisten. Denn wenn es um die Unfallaufnahme geht, rät die Deutsche Verkehrswacht (DVW) dazu, eine Skizze, am besten mit Maßangaben anzufertigen. Aufzunehmen sind außerdem die Personendaten von Beteiligten und Zeugen. Nicht zu vergessen sind Angaben zu den jeweiligen Versicherungen sowie die Kfz-Kennzeichen. Einfacher wird die Unfallaufnahme durch einen Vordruck des standardisierten Europäischen Unfallberichts, der kostenlos bei Automobilclubs oder Versicherungen erhältlich ist.

Ratlosigkeit folgt bei manchem Autofahrer auch auf Unfälle, bei denen mit dem eigenen Wagen ein anderes stehendes Fahrzeug beschädigt wird, dessen Fahrer nicht vor Ort ist. Hier stellt sich die Frage, wie lange zu warten ist, ob ein Zettel mit der Telefonnummer am Scheibenwischer des anderen Wagens als Auskunft ausreicht, um nicht als flüchtiger Fahrer zu gelten. Vom Gesetz wird von dem Fahrer eine angemessene Wartezeit vor Ort verlangt. Wie lange die sein muss, ist allerdings nicht angegeben. Auf keinen Fall ist es aber mit einem Zettelchen getan. Die Experten raten, grundsätzlich die Polizei zu informieren, die nimmt dann vor Ort nicht nur den Unfall auf, sondern kann auch den Halter des anderen Fahrzeugs herausfinden.

Ganz anders als bei solchen kleineren Unfällen verhält es sich, wenn Menschen verletzt wurden. Hier sind sofort Rettungsdienst und Polizei zu informieren. Außerdem ist den Verletzten zu helfen.
dpa


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