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Knöllchenstress nach dem Urlaub

Urlaub vorbei, Bußgeld da: Verkehrsverstöße im Ausland können teuer werden - und auch zu Hause Folgen haben. Foto: Jens Kalaene/dpa

Bußgeld aus dem Ausland: Wann es vollstreckt werden kann

Zu schnell gefahren oder falsch geparkt: Liegt nach dem Urlaub ein Bußgeldbescheid aus dem Ausland im Briefkasten, ist Ignorieren oft keine gute Idee, warnt der ADAC. Ab 70 Euro aufwärts können Bußgelder aus anderen EU-Ländern auch in Deutschland vollstreckt werden, so der Automobilclub. Für Bescheide aus Österreich geht das sogar schon ab 25 Euro. Auch Bußgelder aus der Schweiz können hierzulande eingetrieben werden. Die Vollstreckungsgrenze liegt laut ADAC bei 80 Schweizer Franken, rund 85 Euro.

Unternehmen aus der Region

Gut zu wissen: Für das Eintreiben polizeilicher Geldbußen ist ausschließlich das Bundesamt für Justiz zuständig. Für private Inkassodienstleister bestehe hierzulande keine Möglichkeit, öffentlich-rechtliche Forderungen aus Verkehrsverstößen durchzusetzen, erklärt der Autoclub.

So weit, dass das Bundesamt für Justiz schreibt, muss man es aber nicht kommen lassen. Mitunter lohnt es sich, schnell zu zahlen. In Spanien gibt es 50 Prozent Nachlass auf das Bußgeld, wenn man binnen 20 Tagen zahlt. 30 Prozent sind es in Italien, wenn die Summe innerhalb von fünf Tagen ab Zustellung des Bescheids fließt, so der ADAC. Auch andere Länder gewähren Rabatte. Punkte und Fahrverbote drohen übrigens nur in dem Land, in dem der Verkehrsverstoß begangen wurde – für zu schnelles Fahren - im Ausland gibt es hierzulande also keinen Eintrag ins Flensburger Verkehrssünderregister. Bei Fahrverboten könnte sich das aber ändern: Die Europäische Union arbeitet dem ADAC zufolge daran, dass diese EU-weit vollstreckt werden können. dpa


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