Ausbildung abgebrochen? Oder keinen Plan, welcher Job passt? Es gibt viele Gründe, warum der Einstieg in die Arbeitswelt nicht auf Anhieb klappt. Hier einige Beispiele, wie man sich helfen lassen kann.
Assistierte Ausbildung
Hier bekommen junge Menschen Unterstützung, um eine Ausbildung zu finden und abzuschließen. Die Experten begleiten Interessierte vor der Ausbildung und wenn nötig auch währenddessen. Klappt die Bewerbung um einen Ausbildungsplatz bislang nicht, geben die Fachleute etwa Tipps. Fehlt eine Qualifizierung für den Einstieg in den Beruf, gibt es Förderprogramme. So können die Ausbildungsbegleiter etwa Nachhilfestunden organisieren. Bei Problemen im Betrieb oder in der Berufsschule versuchen die Experten zu helfen.
Mehr dazu unter: www.arbeitsagentur.de/bildung/ausbildung/assistierte-ausbildung-asa
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen
Wer seine Ausbildung abgebrochen oder Zweifel hat, welcher Beruf zu einem passt, kann kostenlos an einer den „Berufsvorbereiten-Bildungsmaßnahme“ der Arbeitsagentur teilnehmen. Sie kann dabei helfen, sich neu zu orientieren und dauert je nach ihren Zielen bis zu zwölf Monate. Unter bestimmten Voraussetzungen können Teilnehmer einen monatlichen Zuschuss erhalten - in Form einer Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Mehr dazu unter: www.arbeitsagentur.de/k/berufsvorbereitende-bildungsmassnahme
Berufe und eigene Stärken entdecken
Keine Ahnung, welcher Beruf gefällt? Ein Berufsinformationszentrum kann da eine erste Anlaufstelle sein. Dort können Jugendliche herausfinden, welche Stärken sie haben und welcher Beruf dazu passen könnte. Auch eine persönliche Berufsberatung kann helfen, den entsprechenden Ausbildungsweg für den Traumberuf zu finden und einzuschlagen. Termine kann man gebührenfrei telefonisch vereinbaren unter: 08004 555 500.
Übrigens: Mehr Informationen zu einzelnen Berufen gibt es auf dem Portal „BERUFENET“, passende Filme dazu online auf „BERUFE.TV“, einer Internetseite der Arbeitsagentur.
Eigene Stärken können Jugendliche aber auch online über „Check-U“ entdecken. Bei dem Erkundungstool können sie sich anmelden anonym oder mit Account bei der Arbeitsagentur und kostenlos Tests machen.
Mehr dazu unter: www.arbeitsagentur.de/bildung/welche-ausbildung-welches-studium-passt
Erste Orientierungsphase
Nicht sicher, ob der Ausbildungsberuf wirklich passt? Ein Berufspraktikum ist eine vielversprechende Möglichkeit, um Berufe erst mal kennenzulernen. Seit dem 1. April können junge Menschen dafür eine Förderung bei der Arbeitsagentur oder direkt beim Jobcenter beantragen und zwar für Praktika zwischen einer und sechs Wochen. Wird die Förderung gewährt, werden diverse Kosten während der Orientierungsphase übernommen. Wichtig ist: Den Antrag muss man rechtzeitig - vor Beginn des Praktikums stellen.
Mehr dazu unter: www.arbeitsagentur.de/k/ausbildungklarmachen
Start ins Lehrjahr: Diese fünf Punkte sind für Azubis wichtig
RENDSBURG. Traditionell starten zum 1. August und 1. September viele Azubis in das erste Lehrjahr ihrer Ausbildung. Die Jugendabteilung des Deutschen Gewerkschaftsbunds (DGB) macht auf fünf Punkte aufmerksam, die jetzt wichtig sind.
Vertrag: Der Ausbildungsvertrag muss noch vor Beginn der Ausbildung schriftlich geschlossen werden. Er wird von Azubi und Ausbildungsbetrieb unterzeichnet. Wer noch nicht volljährig ist, braucht zusätzlich die Unterschrift der Eltern. Im Vertrag finden sich wichtige Infos - etwa zur täglichen Arbeitszeit, zur Probezeit sowie zur Höhe der Vergütung. Wichtig ist, den Vertrag genau zu lesen und bei Unklarheiten sofort nachzufragen.
Probezeit: Die Ausbildung beginnt mit einer Probezeit. Die dauert ein bis maximal vier Monate. In der Probezeit können sowohl Betrieb als auch Auszubildende fristlos und ohne Begründung kündigen.
Vergütung: Laut DGB Jugend ist die Vergütung für viele Azubis in Tarifverträgen festgelegt. Wo das nicht der Fall ist, darf die Bezahlung nicht geringer ausfallen als die Mindestausbildungsvergütung. Die beträgt im ersten Ausbildungsjahr 80 Prozent der branchenüblichen tariflichen Vergütung, mindestens jedoch 585 Euro.
Urlaub: Der Urlaubsanspruch ist im Ausbildungsvertrag festgelegt. Der gesetzliche Anspruch beträgt bei einer 5-Tage-Woche 20 Tage. Viele tarifvertraglich bezahlte Azubis haben laut DGB Jugend mehr Urlaub. Mindestens zwei Wochen des Urlaubs muss der Ausbildungsbetrieb am Stück gewähren.
Ausbildungsplatzwechsel: Wer etwa unzufrieden ist, kann kündigen oder einen Aufhebungsvertrag mit dem Betrieb vereinbaren und die Lehre in einem anderen Betrieb fortsetzen. Ist der bisherige Betrieb aber nicht einverstanden, müssen Azubis einen gravierenden Grund für eine fristlose Kündigung vortragen können. Es ist ratsam, immer erst dann zu kündigen oder einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben, wenn man einen neuen Betrieb gefunden hat. dpa