Absturzsichernd Verglasungskonstruktionen verbinden Sicherheit mit Ästhetik: Sie ermöglichen großzügige, lichtdurchflutete Architektur und erfüllen gleichzeitig höchste Anforderungen an den Schutz vor Absturz. In oberen Geschossen sind bei zu öffnenden Fensterelementen jedoch zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich. Der Verband Fenster + Fassade (VFF) stellt drei Lösungen vor, die Absturzsicherheit gewährleisten und gleichzeitig architektonische Ansprüche erfüllen.
Transparente Glasbrüstungen
Transparente absturzsichernde Glasbrüstungen bestehen in der Regel aus Verbundsicherheitsglas (VSG) punktförmig mit mindestens zwei Scheiben (z. B. aus ESG oder TVG), die durch eine hochreiẞfeste Folie miteinander verbunden sind; das Glas wird entweder bodenbündig eingespannt, oder linienförmig gelagert und je nach System durch einen durchgehenden Handlauf ergänzt, der im Falle eines Bruchs verbleibende Lasten sicher abträgt. Diese Lösung ist mit allen gängigen Rahmenmaterialien wie Holz, Aluminium oder Kunststoff kombinierbar.
Parallel-Ausstellfenster mit begrenzter Öffnung
Eine andere Lösung, um frische Luft und Sicherheit im Obergeschoss zu kombinieren, sind Parallel-Ausstellfenster. Diese Fenstertypen bewegen sich beim Öffnen parallel zur Fassade nach außen. Dabei entsteht rund um den Fensterflügel ein Spalt, durch den Luft von unten einströmen und nach oben wieder abziehen kann. So kann gelüftet werden, ohne dass die Sicherheit vermindert wird. Für große Fensterelemente oder schwer zugängliche Bereiche sind diese Systeme auch mit Motorantrieb erhältlich, was eine komfortable Bedienung erlaubt.
Filigrane Metallgeländer
Bei Französischen Balkonen bieten Metallgeländer eine bewährte Möglichkeit der Absturzsicherung. Moderne Ausführungen sind so konstruiert, dass sie trotz hoher Stabilität eine leichte und transparente Anmutung behalten. Feine Profilquerschnitte schaffen eine filigrane Optik, die sich harmonisch in die Fassadengestaltung einfügt. Oberflächenvarianten – von pulverbeschichtet bis eloxiert ermöglichen eine individuelle Farbgestaltung, Vielfältige - die zum Fensterrahmen passt.
Individuelle Gestaltung
Alle Varianten können die geltenden Sicherheitsanforderungen erfüllen und bieten gleichzeitig Gestaltungsfreiheit. Aber egal ob Glasbrüstung, Metallgeländer oder spezielle Fensterlösungen: Bei der Auswahl möglicher Absturzsichernder Systeme sollte in jedem Fall gute Planung zur Rate gezogen werden. Für die Absturzsicherheit sind Nachweise zwingend erforderlich. VFF-Geschäftsführer Frank Lange rät: „Endkunden sollten sich unbedingt fachkundig beraten lassen. Nur geprüfte und auch statisch zugelassene Systeme für den Anwendungsbereich der Absturzsicherung bieten Sicherheit und lassen sich zugleich perfekt an den eigenen Gestaltungswunsch anpassen.“
Das VFF-Merkblatt V.01 informiert in kompakter Form über die Anforderungen an absturzsichernde Verglasungen und gibt praxisgerechte Hinweise zur Auslegung, Nachweisführung und sicheren Befestigung - eine unverzichtbare Grundlage für alle, die bodentiefe Fenster oder Fassaden mit Absturzsicherung planen oder ausführen. VFF
Energieberatung und Modernisierung: Förderprogramme im Blick
Wer eine kostenpflichtige Energieberatung in Anspruch nehmen will, kann unter Umständen von einer Förderungen staatlichen profitieren: Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) übernimmt unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 50 Prozent der Kosten - maximal jedoch 650 Euro pro Ein- und Zweifamilienhaus. Für Gebäude ab drei Wohneinheiten gibt es maximal 850 Euro.
Wichtig für alle, die überlegen einen Energieberater zu beauftragen: Nur bestimmte Beratungsleistungen sind förderfähig. Eine Voraussetzung ist unter anderem, dass die Experten bei der Übersicht der Deutschen Energie-Agentur auf der Internetseite EnergieEffizienz-Experten.de gelistet sind.
Auch viele Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude selbst sind förderfähig. Eine Übersicht dazu finden private Eigentümer unter anderem beim Bundeswirtschaftsministerium sowie bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Wichtige Voraussetzung, um diese staatliche Förderung zu erhalten: Man muss sie beantragen, bevor die Fachfirma mit den Maßnahmen beginnt. Bei einer geplanten Sanierung sind in der Regel übrigens nur qualifizierte Energieberater berechtigt, eine Förderung durch BAFA oder KfW zu beantragen, schreibt die gemeinnützige Beratungsgesellschaft co2online. Diese müssen also in der Datenbank der Deutschen Energie-Agentur gelistet sein. Scheuen Sie sich also nicht, beim Energieberater danach konkret zu fragen. Neben den bundesweiten Programmen kann sich auch ein Blick auf regionale Förderprogramme lohnen, so co2online. Eine Übersicht dazu finden Eigentümer etwa online auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Energie. dpa/tmn