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Auf den Standort kommt es an

Gut gedämmt wird's gemütlich: In den Übergangmonaten kann oft auf zusätzliches Heizen im angrenzenden Raum verzichtet werden. Foto: Solarlux GmbH/BHW Bausparkasse/dpa-mag

Wintergärten - das sollte bei der Planung beachtet werden

Umgeben von Pflanzen und dennoch geschützt vor Wind und Wetter: Wintergärten bieten Vorteile. Wer einen solchen Anbau plant, kann zusätzlichen Wohnraum schaffen.

Voraussetzungen für einen Wintergarten: Das Grundstück bietet genug Platz und das Energiekonzept stimmt. Entscheidend dabei ist eine gute Dämmung im Winter sowie eine ausreichende Lüftung und Schatten für den Sommer. Darauf macht Stefanie Binder von der BHW Bausparkasse aufmerksam.

Unternehmen aus der Region

An Kosten sollten Eigentümer je nach Ausstattung zwischen 3000 und 5500 Euro pro Quadratmeter für einen ganzjährig bewohnbaren Wintergarten einplanen. Damit man dann auch auf seine Kosten kommt, sollte man Folgendes wissen: 

Unternehmen aus der Region

Baugenehmigung und Abstandsregeln

Wer den Wintergarten plant, muss darauf achten, dass der Anbau den vorgegebenen Mindestabstand zum Nachbargrundstück einhält. In der Regel liegt dieser Binder zufolge bei 2,5 Metern. Allerdings sollte man die genauen Vorgaben anhand des örtlichen Bebauungsplans vorab prüfen. Ob eine Baugenehmigung nötig ist, hängt von der Größe des Wintergartens sowie dem jeweiligen Bundesland ab. Am besten sucht man im Internet nach der jeweiligen Landesbauordnung. Auch bauliche Vorgaben etwa zu Brandschutz, Flucht- und Rettungswegen müssen Eigentümer bei der Planung unter Umständen berücksichtigen.

Wintergärten gibt es aus verschiedenen Materialien. Aus Holz sind sie wärmedämmend und energieeffizient und in Verbindung mit Aluminium sehr witterungsbeständig. Häufig haben Wintergärten viele Glasflächen. So kommt mehr Licht herein, und es entsteht das Gefühl mitten in der Natur zu sitzen. Wer dann die Südseite als Standort wählt, kann von der Sonne profitieren - in den Übergangmonaten also oft „auf zusätzliches Heizen im Wintergarten und dem angrenzenden Raum verzichten“, so Binder. 

Dies könne Energie sparen und die Heizperiode verkürzen. Mittlerweile gibt es Glas, das vor Lärm oder UV-Strahlung schützt, sich selbst reinigt oder bruchfest ist. Beim Dach ist letzteres übrigens Pflicht. Wer sich für Glasflächen entscheidet, sollte bedenken: „Zweifach- und Dreifachverglasungen minimieren Wärmeverluste und helfen, die Vorgaben der Energieeinsparverordnung zu erfüllen.“

Tipp für ein angenehmes Raumklima: Elektronische Klimasteuerungen messen Luftfeuchtigkeit und Temperatur und regeln Heizung, Lüftung und Beschattung automatisch.
dpa


Vorab den Baugrund prüfen

Stehen Bauherren vor der Frage, ob ihr Neubau einen Keller bekommen soll oder nicht, sollten sie ihren Baugrund genau kennen. Denn nicht an jedem Standort ist die Errichtung eines sinnvoll. Und Kellers manchmal erfordert der Untergrund eine besondere Planung. Darauf macht der Verband Privater Bauherren (VPB) aufmerksam.

So können etwa Bodenfeuchte, Fels oder gar Altlasten das Bauvorhaben beeinträchtigen. Solche Besonderheiten müssen Bauherren also bei der Planung einbeziehen. Die Experten raten zu besonderer Aufmerksamkeit, wenn ein Neubaugebiet an einer Stelle ausgewiesen wurde, wo vorher Gewerbebetriebe standen. Dann kann ein Blick in das kommunale Umweltkataster Gewissheit bringen.

Ein Bodengutachten beziehungsweise ein Baugrundgutachten kann wichtige Informationen dazu liefern, aus denen sich Vorgaben für das geplante Bauvorhaben ergeben. Denn langjährig ermittelte Höchstwasserstände und Werte zur Wasserdurchlässigkeit sind maßgeblich dafür, wie etwa Regenwasser aus Drainagen oder aus Lichtschächten abgeleitet werden kann.
dpa/tmn


Versichert gegen Elementarschäden

Starkregen, Hochwasser, Erdrutsch: Wer seine Immobilie vor Gefahren wie diesen schützen möchte, braucht für seine Wohngebäudeversicherung einen Zusatz für Elementarschäden. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sind mehr als 90 Prozent der Gebäude gegen Elementarschäden versicherbar. Theoretisch zumindest. Denn: „Der Versicherer entscheidet individuell, welche Risiken er aufnehmen kann und welche nicht“, so Anja Käfer-Rohrbach vom GDV. Weil der Elementarschutz keine Pflichtversicherung ist, kann das für Eigentümerinnen und Eigentümer bedeuten, unter Umständen keine Police zu erhalten.

Schlechte Karten haben insbesondere diejenigen, deren Haus schon einmal von einem Elementarschaden betroffen war. „Sie werden eventuell gar keinen neuen Versicherungsschutz mehr bekommen“, sagt Stephen Rehmke, Vorstand des Bunds der Versicherten. Seiner Erfahrung nach haben Eigentümer, deren Immobilie in einem gefährdeten Gebiet für bestimmte Naturgefahren liegt, ebenfalls Probleme. Ihnen werde zusätzlicher Elementarschutz häufig nur gegen sehr hohe Prämien und Selbstbeteiligungen angeboten.
dpa


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