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Faszination für Freiheit plus Geborgenheit

Wohnmobile benötigen wie jedes andere Kfz eine Haftpflichtversicherung, diese übernimmt aber lediglich Unfallschäden am fremden Fahrzeug. Darüber hinaus sollte eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden. Foto: djd/Itzehoer Versicherungen

Versicherungsexperte hat die besten Tipps für Reisen mit Wohnmobil und Caravan

Grenzenlose Freiheit, aber in der Geborgenheit einer vertrauten Umgebung: Die Menschen in Deutschland bleiben Fans von Campingfahrzeugen, der Markt hat sich 2023 auf einem hohen Niveau eingependelt. Gut 90000 Neuzulassungen bedeuten im Vergleich zum Vorjahr nur ein geringfügiges Minus, bei den Wohnmobilen wurde mit etwa 68500 Neuzulassungen sogar ein Plus von 3 Prozent verzeichnet. Die Zahlen stammen vom Caravaning Industrie Verband (CIVD), der auch eine leichte Entwarnung in Sachen Lieferengpässen gibt.

Besonders gefragt bleiben laut ADAC kompakte Modelle, die alltagstauglich sind und trotzdem alles für den Urlaub an Bord haben. Wer mit dem Camper unterwegs ist, muss über passenden Versicherungsschutz verfügen. Hier die fünf wichtigsten Tipps:

Vollkasko und Auslandsschadenschutz ist ratsam: Wohnmobile benötigen wie jedes andere Kfz eine Haftpflichtversicherung, diese übernimmt lediglich Unfallschäden am fremden Fahrzeug. Darüber hinaus sollte man eine Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung abschließen.

„Die Vollkasko etwa schützt bei Vandalismus“, erklärt Thiess Johannssen von den Itzehoer Versicherungen. Bei diesem Anbieter gibt es für Reisen ins Ausland einen ergänzenden Auslandsschadenschutz. Wer sein Campingfahrzeug mit einem speziellen Lacksystem vor Hagelschäden schützt, kann von einer Beitragsermäßigung profitieren. Hintergrund: Unwetterschäden, insbesondere durch Hagel, sind die häufigsten Schadensursachen.

Unternehmen aus der Region

Teilkasko schützt auch Brandschäden: Mit gegen einer Teilkasko ist das Wohnmobil auch gegen Brandschäden und Kurzschlussschäden an der Verkabelung abgesichert.„Wer aber einen heißen Topf vom Herd auf die Arbeitsfläche stellt oder fahrlässig anderes im Wagen verschmort, bleibt auf den Kosten sitzen, denn Seng- und Schmorschäden gelten nicht als Brand“, sagt Johannssen.

Bissschäden durch Tiere: Bissschäden durch Marder sind in der Regel mitversichert. Einige Gesellschaften bieten auch Versicherungsschutz bei Bissschäden durch Mäuse und andere Tiere. „Tierbisse im Fahrzeuginnenraum sind aber nicht mitversichert“, sagt der Experte. Er rät zudem darauf zu achten, in welcher Höhe Folgeschäden versichert sind. 

Reifenplatzer: Luftdruck und Zustand der Reifen sollten vor Fahrtantritt kontrolliert werden. Fährt der Camper über einen Gegenstand und der Reifen platzt dennoch, so gilt dies als Unfall und ist über die Vollkasko abgesichert. Das gilt auch für den Fall, dass durch den Reifenplatzer Radkasten oder Unterboden beschädigt werden.

Schutz vor Dieben: Empfohlen wird die Kombination mehrerer Sperreinrichtungen, elektronisch in Form von Alarmanlagen und mechanisch etwa mit Lenkradkrallen.                           djd


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