Selbstständig den Alltag bestreiten - das klappt nicht mehr so recht? Dann ist es sinnvoll, einen Pflegeantrag bei der Pflegekasse zu stellen. Liegen die entsprechenden Voraussetzungen vor, bekommt man einen Pflegegrad – und damit Zugang zu Leistungen der Pflegeversicherung. Wissenswertes dazu:
Wie man zu einem Pflegegrad kommt:
• Schritt 1: Zunächst stellen Patienten bei ihrer Pflegekasse einen Antrag auf Pflegeleistungen. Die zuständige Pflegekasse ist grundsätzlich bei der jeweiligen Krankenversicherung angesiedelt.
• Schritt 2: Die Pflegekasse beauftragt den Medizinischen Dienst (MD) beziehungsweise den Gutachterdienst Medicproof bei Privatpatienten mit der sogenannten Pflegebegutachtung. Sie kündigen sich zum Hausbesuch an. Dabei loten die Fachleute in der Wohnung des Antragstellers aus, ob und in welchem Umfang er in seiner Selbstständigkeit beeinträchtigt ist. Dafür gehen die Fachleute mit den Betroffenen einen Fragenkatalog durch.
• Schritt 3: Der Gutachter vergibt abhängig von den Antworten auf die Fragen Punkte. Aus der zusammengerechneten Punktzahl ergibt sich die Einstufung in einen Pflegegrad.
• Schritt 4: Der Gutachter erstellt auf Basis der Ergebnisse ein Gutachten, das an die Pflegekasse geht. Von der Pflegekasse kommt dann ein Bescheid, ob und welchen Pflegegrad Antragsteller oder Antragstellerin hat und welche Leistungen bewilligt wurden.
dpa/tmn