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Klarheit in Sachen Konto

Nach dem Tod eines Angehörigen ist nicht selten einiges an Bürokratie zu bewältigen. Beim Thema Bankkonten kann es klug sein, einiges im Vorhinein genau zu regeln. Foto: stock.adobe.com/Daniel

Wie lange sollten Bankkonten nach dem Tod ihres Inhabers bestehen bleiben?

Todesfälle bringen den Angehörigen zusätzlich zur Trauer belastende Bürokratie. Manchmal kommt noch Ärger mit der Bank dazu. Meistens geht es um die Frage, wer und in welchem Umfang auf das Konto des Gestorbenen zugreifen darf. Die Geldinstitute agieren vorsichtig. Kein Wunder, denn geben sie Konten und Geld zu Unrecht frei, haften sie in der Regel für den entstehenden Schaden.

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Rente, Miete, Telefon, Versicherungen: Solche Einnahmen und Ausgaben laufen nach einem Todesfall zunächst weiter. Dafür ist es sinnvoll, Konten bestehen zu lassen – zumindest bis Kündigungsfristen abgelaufen sind und keine Zahlungsverpflichtungen mehr anfallen. Danach werden Daueraufträge und Lastschriften gestoppt. Bei Zahlungen ist zu prüfen, wie lange Eingänge zu erwarten sind: Die Deutsche Rentenversicherung etwa überweist in bestimmten Fällen noch drei Monate lang die komplette Rente des Gestorbenen.

„Eine Kontovollmacht über den Tod hinaus bedeutet nicht, dass die Bevollmächtigten das Konto des Gestorbenen einfach leer räumen dürfen.“
Stefanie Brielmaier, Fachanwältin

Rechtlich betrachtet existieren weder Fristen, wie lange Bankkonten und Depots nach dem Tod ihres Inhabers offen bleiben, noch Pflichten, sie zu löschen. Theoretisch haben sie ewig Bestand. Verfügungsberechtigt sind die Erben. „Auf sie geht die Rechtsnachfolge über“, erläutert Wolfgang Roth, Fachanwalt für Erbrecht. Auch der in Berlin ansässige Bundesverband der Volks- und Raiffeisenbanken betont, Kreditinstitute zahlten Guthaben an Berechtigte aus – selbst nach zehn oder 30 Jahren. Praktisch sehen sich Angehörige manchmal mit dem Wunsch von Geldhäusern konfrontiert, Konten des Toten schnell aufzulösen und zu löschen. Obwohl es keine rechtlich verbindlichen Fristen für die Auflösung gibt, kann der Teufel im Detail stecken – in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Falls die zum Girovertrag gehörenden AGB eine Klausel zur Auflösung im Todesfall enthalten, ist diese zu beachten. An die Konditionen muss sich auch die Bank halten.

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Üblicherweise bekommen Erben Zugang zu Konto, Depot und Safe. Dazu müssen sie der Bank ihre Legitimation nachweisen. Diese verlangt häufig einen Erbschein. Der ist jedoch nicht nur teuer, sondern das Ausstellen durch das Nachlassgericht dauert auch. Hinzu kommt, dass die Institute einen Erbschein pauschal eigentlich nicht mehr fordern dürfen, wie Fachanwältin Stefanie Brielmaier von der Notarkammer Berlin erläutert.

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Es gibt Alternativen zum Erbschein, die als Nachweis dienen. Dazu gehören Erbvertrag und notarielles Testament. "Dieses ist mit dem Eröffnungsprotokoll des Nachlassgerichts vorzulegen“, sagt Brielmaier. Auch ein handschriftliches Testament könne reichen, wenn die Sachen eindeutig geregelt sind.

Brielmaier weist noch auf einen wichtigen Punkt hin: „Eine Kontovollmacht über den Tod hinaus bedeutet nicht, dass die Bevollmächtigten das Konto des Gestorbenen einfach leer räumen dürfen.“ Tun sie es dennoch, haften sie den Erben gegenüber.
Monika Hillemacher


Neue Liebe nach Verlust

Reaktion des Umfelds oft positiver als gedacht

Wer nach dem Verlust eines geliebten Menschen Bedenken hat, seinem Umfeld zu schnell von einer neuen Liebe zu erzählen, sollte sich dafür nicht rechtfertigen, rät Trauertherapeut Roland Kachler. „Das wäre defensiv“, sagt der psychologische Psychotherapeut. Wenn es für einen selbst stimmt, sei es besser, freundlich und klar zu sagen: „Für mich gibt es eine neue Beziehung, zu der stehe ich und die will ich jetzt auch leben.“

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Oft fielen die Reaktionen dann positiver aus, als man befürchtet hat: „Auch Kinder begreifen dann irgendwann, dass das richtig ist. Auch sie möchten keine ständig traurige, Zähne zusammenbeißende Mutter – oder umgekehrt den traurigen Vater“, sagt Marei Rascher-Held, Vorsitzende des Bundesverbandes Trauerbegleitung. 

Nicht zuletzt teilten viele Freunde und Angehörige nicht nur die Freude über die neue Liebe, sondern fühlten sich auch selbst befreit: „Für manche bedeutet das auch Entlastung und Erleichterung, die jetzt kommt“, sagt die Trauerbegleiterin. „Und wenn man weiß, da kommt eine neue Person, die auch wieder ein Stück weit mehr Freude bringt, wird sie oft mit offenen Armen aufgenommen.“

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Vor allem in einem höheren Lebensalter sind viele Familienmitglieder und Freunde richtig froh, wenn eine neue Partnerin oder ein neuer Partner dazukommt, hat auch Kachler beobachtet: Sie bekommen das Gefühl, dass sie nicht mehr für den trauernden Vater oder die Mutter allein sorgen müssen, sondern dass das jetzt auch jemand anderes macht.
Katja Sponholz


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