Wenn ein naher Angehöriger stirbt, ist es schwer, einen klaren Gedanken zu fassen. Doch trotz der Trauer gibt es Dinge, die nicht auf die lange Bank geschoben werden sollten. Hier erfahren Sie, was nacheinander zu tun ist.
Hausarzt verständigen
Ist Ihr Angehöriger zu Hause gestorben, sollten Sie umgehend den behandelnden Hausarzt verständigen. Dieser muss den Tod bescheinigen, da ohne Totenschein das Standesamt keine Sterbeurkunde ausstellt. „Beim Sterbeort im Krankenhaus oder in einer Pflegeeinrichtung übernimmt in der Regel die Einrichtung das Organisatorische“, erklärt Elke Herrnberger vom Bundesverband Deutscher Bestatter.
Bestattungsinstitut beauftragen
Als nächsten Schritt beauftragen Sie einen Bestatter. Hat der Verstorbene nicht bereits selbst vorgesorgt, können Empfehlungen aus dem Freundeskreis bei der Wahl helfen. Viele organisatorische Dinge, wie die Beantragung der Sterbeurkunde und die Anmeldung der Beerdigung, kann der Bestatter Ihnen abnehmen.
Die wichtigsten Dokumente zusammenstellen
Nun gilt es, Unterlagen wie Personalausweis, Geburtsurkunde und gegebenenfalls die Heiratsurkunde zusammenzustellen. In der Folgezeit werden auch Krankenkassenkarte, Rentennummer und Dokumente zur Betriebsrente wichtig werden. Suchen Sie zudem nach einer Bestattungsvorsorge, Sterbe- oder Lebensversicherungen sowie einem Testament.
Bestattung organisieren
Die wichtigste Frage lautet: Hat der Verstorbene eine Bestattungsvorsorge hinterlassen? Laut Fachanwalt Ansgar Beckervordersandfort ist das eine große Erleichterung. In dem Dokument könnte festgelegt sein, wie und wo die Beisetzung stattfinden soll und welche Trauergäste zu informieren sind.
Haushalt und Tiere versorgen
Führte der Angehörige einen eigenen Haushalt, sollten Sie Tiere und Pflanzen versorgen, den Briefkasten leeren, die Fenster schließen und den Kühlschrank räumen. Stellen Sie gegebenenfalls Strom, Gas und Wasser ab und informieren Sie bei Mietwohnungen den Vermieter oder die Hausverwaltung.
Verträge, Abos und Mitgliedschaften kündigen
Kontoauszüge bieten eine gute Übersicht über laufende Verpflichtungen, die nun enden sollten: Dazu gehören Zeitungsabos, Vereinsmitgliedschaften, Versicherungen sowie Telefon- und Mobilfunkverträge.
Das Erbe regeln
Reichen Sie eine Kopie der Sterbeurkunde und alle Testamente im Original beim Nachlassgericht ein. Dieses eröffnet die Verfügungen und informiert die Erben. Während ein notarielles Testament oft ausreicht, um Konten oder Immobilien umschreiben zu lassen, benötigt man bei handschriftlichen oder fehlenden Testamenten meist einen kostenpflichtigen Erbschein vom Notar. Bei Schulden oder Unklarheiten in der Erbengemeinschaft empfiehlt sich eine anwaltliche Beratung. dpa/tmn