Luxemburg : Handel mit Robbenprodukten bleibt verboten
Das Handelsverbot für Felle und Fleisch von Robben in Europa ist aus Gründen des Artenschutzes rechtmäßig. Aber die Jagd auf die Meeressäuger ist international umstritten.
Luxemburg | Das Handelsverbot für Felle und Fleisch von Robben in Europa ist aus Gründen des Artenschutzes rechtmäßig. Das EU-Gericht in Luxemburg bestätigte in erster Instanz die Gültigkeit der EU-Verordnung über den Handel mit Robbenprodukten. Die Jagd auf die Meeressäuger ist international umstritten.
Die Richter wiesen gestern eine Klage der kanadischen Volksgruppe Inuit sowie mehrerer Händler von Robbenprodukten ab. Ein EU-Gesetz von 2009 verbietet den Handel mit Robbenprodukten. Erlaubt sind aber zum Beispiel Erzeugnisse aus traditioneller Robbenjagd zum Lebensunterhalt.
Kanadische Inuit sowie Hersteller und Händler haben in Luxemburg schon mehrfach geklagt. Im vorliegenden Fall ging es um die Gültigkeit der Verordnung, die die Vorschriften für den Handel mit Robbenfellen oder anderen Robbenprodukten regelt.
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