Urteil : Selbst Urlaub erteilt: Fristlose Kündigung war rechtens
Genehmigen sich Beschäftigte kurzerhand selbst Urlaub, müssen sie mit einer Kündigung rechnen. Macht es einen Unterschied, wenn ein Arbeitnehmer an einer Tarifverhandlung teilnehmen möchte?
Unter bestimmten Umständen können Arbeitgeber die Urlaubswünsche ihrer Beschäftigen ablehnen. Sich dann entgegen der Anordnung eigenmächtig freizunehmen und nicht zum Dienst zu erscheinen, ist keine gute Idee. Wer der Arbeit fernbleibt, begeht unter Umständen eine erhebliche Pflichtverletzung, entschied das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern i...
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