Gericht zu Corona-Absage : Urteil: Kosten müssen auch ohne Reisewarnung voll erstattet werden
Um die Reisekosten voll erstattet zu bekommen, kann ein gewisses Risiko für eine Gesundheitsgefährdung ausreichen.
Frankfurt/Main | Bei einer vom Kunden wegen der Corona-Gefahr stornierten Reise muss der Veranstalter unter Umständen auch ohne vorliegende Reisewarnung den Preis voll erstatten. Das hat das Amtsgericht Frankfurt in einem am Montag veröffentlichten Urteil (32 C 2136/20)...
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