Räumen oder absperren : Tauwetter: Eigentümer müssen auf Dachlawinen achten
Erst Schneemassen, jetzt Tauwetter - Eigentümer müssen an ihre Verkehrssicherungspflicht denken. Die erstreckt sich im Winter nicht nur auf Gehwege. Auch vor Dachlawinen müssen sie Dritte schützen.
Hamburg | Eigentümer haften für Schäden, die von ihrem Eigentum ausgehen. Denn ihnen obliegt die sogenannte Verkehrssicherungspflicht. Daher ist kann es derzeit sinnvoll sein, einen Blick auf das Dach zu werfen, rät der Bund der Versicherten in Hamburg. Denn auch Dachlawinen sind ein Haftungsrisiko. Nach den Schneefällen der vergangenen Wochen liegt manchero...
Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab (anschließend 7,90 €/Monat), um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in unserer App stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.
Monatlich kündbar
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Hier anmelden »Oder kostenlos bis zu drei Artikel in 30 Tagen lesen
Registrieren »
Die Kommentare wurden für diesen Artikel deaktiviert