Gerichtsurteil : Fahrtkosten bei Leiharbeit richtig abrechnen
Arbeitnehmer können Fahrten zum Arbeitsplatz meist mit der Pendlerpauschale steuerlich abrechnen. Für viele Leiharbeitnehmer gilt das Reisekostenrecht. Doch hier kommt es auf Details an.
Berlin | Arbeitnehmer können die Kosten für den Weg zur Arbeit steuerlich mit der Pendlerpauschale absetzen. Das sind aktuell 0,30 Euro pro Kilometer und ab dem 21. Kilometer 0,35 Euro. „Das gilt aber nur für die einfache Strecke und nicht hin und zurück“, sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Leiharbeiter können hingegen oft jeden Kilometer der Hin...
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