Orangensaft, Apfelsaft und Co. : Saft, Nektar, Konzentrat und Fruchtsaftgetränk - das sind die Unterschiede
Saft oder Nektar - was ist gesünder? Und worin unterscheiden sie sich? Die wichtigsten Infos in der Übersicht.
2018 war ein gutes Jahr für Äpfel. Selbstgemachter Saft enthält viele Vitamine und gilt als gesund. In Supermärkten findet man eine riesige Auswahl an Getränken aus Apfel, aber auch exotischere Früchte wie Mango, Guave und Co. stehen im Saftregal. Doch Saft ist nicht gleich Saft - manches ist Fruchtsaft, anderes Fruchtnektar, besteht aus Saftkonzentrat oder ist ein Fruchtsaftgetränk - hierin liegen die Unterschiede:
Fruchtsaft
Fruchtsäfte bestehen zu 100 Prozent aus dem Saft von Früchten. Darum sind die Vitamine, Mineralstoffe und sekundären Pflanzenstoffe ebenfalls darin. Farb- und Konservierungsstoffe sind strikt verboten und dürfen nicht in Fruchtsäften enthalten sein. Die einzige Ausnahme bilden Vitaminzusätze bei Multivitaminsäften: Diese müssen auf dem Etikett angegeben werden. Fruchtsaft wird in der Regel pasteurisiert, damit er länger haltbar ist. Der Prozess der Rearomatisierung muss seit 2013 nicht auf dem Etikett angegeben werden. Dass Fruchtsaft im Vergleich zu Saft aus Konzentrat als gesünder gilt, ist übrigens nicht zwingend richtig (Quelle: NDR).
Fruchtnektar
Es gibt Früchte, die können gar nicht als Saft in die Regale kommen, sondern werden zwingend zu Nektar verarbeitet, weil sie
- zu säuerlich sind: z.B. Sauerkirsche, Rhabarber und Schwarze Johannisbeere
- einen zu hohen Fruchtfleischanteil aufweisen: z.B. Banane, Mango, Maracuja
Die Herstellung von Fruchtnektar erfolgt mit der Zugabe von u.a. Wasser sowie Honig oder Zucker. Der Fruchtgehalt, den ein Nektar mindestens aufweisen muss, ist festgelegt, denn Fruchtsäfte und -nektare unterliegen lebensmittelrechtlich betrachtet der Fruchtsaft- und Erfrischungsgetränkeverordnung.
- Fruchtgehalt mindestens 25 Prozent: Passionsfrucht, Johannisbeere, Limette, Mango
- Fruchtgehalt mindestens 40 Prozent: Aprikose, Erdbeere
- Fruchtgehalt mindestens 50 Prozent: Pfirsich, Zitrusfrüchte, Ananas
Farb- und Konservierungsstoffe sind auch im Fruchtnektar tabu.
Fruchtsaftgetränke
Im Gegensatz zu Nektar und Saft dürfen Fruchtsaftgetränke, die wie auch Cola und Limonade zu den Erfrischungsgetränken zählen, Zucker und Aromen bzw. natürliche Aromastoffe enthalten. Darum sind Fruchtsaftgetränke laut Deutscher Gesellschaft für Ernährung nicht für eine gesunde Ernährungsweise geeignet. Im Schnitt sind zwölf Prozent Zucker enthalten - entweder zugesetzt oder als natürlicher Fruchtzucker. Der Fruchtsaftgehalt ist in den Erfrischungsgetränken geringer, darf jedoch auch Mindestwerte nicht unterschreiten:
- Fruchtgehalt mindestens sechs Prozent: Kernobst, Trauben, Mischungen
- Fruchtgehalt mindestens zehn Prozent: Zitrusfrüchte oder Mischungen
- Fruchtgehalt mindestens 30 Prozent: andere Früchte oder Mischungen
Konzentrat
Um Konzentrat herzustellen, wird frisch gepresster Saft erhitzt. Durch die Verdunstung verringert sich das Volumen und das Konzentrat bleibt als süße, klebrige Masse zurück. Der natürliche Fruchtgeschmack ist nicht mehr enthalten. Das Aroma wiederum wird durch Destillation isoliert - es handelt sich hierbei um eine klare Flüssigkeit, die einen starken Fruchtgeschmack aufweist. Um letzten Endes wieder das Getränk herzustellen, das in den Supermarktregalen steht, werden vor der Abfüllung Konzentrat, Aroma und Wasser wieder zusammengemischt. Säfte aus Fruchtsaftkonzentrat müssen als solche deklariert werden, das Wort „Konzentrat“ ist also auf dem Etikett zu lesen.
(Mit Material von NDR und Arag-Presseservice)
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