Das Sportgericht des Norddeutschen Fußball-Verbandes (NFV) hatte wegen des wiederholten Einsatzes von Pyrotechnik der Fans des VfB Lübeck eine höchst umstrittene Kollektivstrafe ausgesprochen und die Pappelkurve für ein Heimspiel gesperrt. Unverhältnismäßig, findet der VfB und zieht nun vor ein Zivilgericht.