Gastronomie, Krankenhäuser und ÖPNV : Test- und Maskenpflicht: Diese Corona-Regeln gelten aktuell in SH
Seit dem 3. April sind in Schleswig-Holstein fast alle Corona-Regeln gefallen. Im ÖPNV und in besonders geschützten Einrichtungen bleibt allerdings eine Maskenpflicht bestehen. Eine Übersicht.
Kiel | Über den 3. April hinaus gelten weiterhin Masken- und Testpflichten in Einrichtungen für besonders vulnerable Personengruppen. Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin im öffentlichen Personennahverkehr. Weiterlesen: Keine Corona-Hotspots in Schleswig-Holstein: Maskenpflicht im Einzelhandel läuft aus In anderen Bereichen des öffentlichen Lebens wer...
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