Ab 1. März : Landesregierung beschließt Lockerungen – was jetzt wieder öffnen darf
Der Beschluss gilt unter anderem für Blumenläden, Friseure und Tierparks. Doch es gibt auch Ausnahmen.
Kiel | Nach einem entsprechenden Beschluss der Landesregierung am Freitag sollen einige der bisherigen Corona-Beschränkungen in Schleswig-Holstein unter Auflagen aufgehoben werden. Wie Regierungssprecher Peter Höver mitteilt, sollen die Maßnahmen ab Montag, den 1. März, in folgenden Bereichen gelockert werden: • Einzelhandel: Blumenläden, Gärtnereien, Gar...
Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab (anschließend 7,90 €/Monat), um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in unserer App stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.
Monatlich kündbar
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Hier anmelden »Oder kostenlos bis zu drei Artikel in 30 Tagen lesen
Registrieren »
Diskutieren Sie mit.
Leserkommentare anzeigen