Umfrage des Tages : Sollten Verbrechen der NS-Zeit heute noch strafrechtlich verfolgt werden?
In unserer Umfrage des Tages wollen wir am Freitag von Ihnen wissen, ob Sie Strafprozesse gegen mutmaßliche Helfer des NS-Regimes befürworten. Stimmen Sie, auch ohne Abo, ab.
Kiel | Im Stutthof-Prozess gegen die 96 Jahre alte Irmgard F. kommen immer neue Gräueltaten ans Licht, die sich in dem Konzentrationslager abgespielt haben. So berichtete eine Überlebende in dieser Woche, wie in dem Lager Frauen von Hunden zerrissen wurden oder aber Gefangene auf Todesmärschen den Gnadenschuss bekamen.
Die bisherige Berichterstattung zum Stutthof-Prozess auf shz.de haben wir hier zusammengefasst.
Der angeklagten ehemaligen KZ-Sekretärin wird vorgeworfen, durch ihre Schreibarbeit Beihilfe zum Mord in mehr als 11.000 Fällen geleistet zu haben. Die damals 18 bis 19 Jahre alte Irmgard F. muss sich dafür vor der Jugendkammer am Landgericht Itzehoe verantworten.
Bis heute ist die strafrechtliche Verfolgung von nationalsozialistischen Gewaltverbrechen nicht abgeschlossen und ragt so bis in die Gegenwart hinein. Immer wieder wird diskutiert, ob hochbetagte Helfer des NS-Regimes sich noch vor Gericht für ihre Taten verantworten müssen. So wird etwa die Einstellung der Strafverfahren im Gegenzug für Aufklärung zur Diskussion gebracht.
Die Befürchtung: Durch drohende Strafprozesse werden die letzten Überlebenden der NS-Zeit für immer schweigen. Biete man stattdessen Immunität, so könnten diese Zeitzeugen ihr Schweigen brechen und die Wahrheit über die dunkelsten Kapitel ihres Lebens mitteilen.
Doch was meinen Sie? Sollten Verbrechen bzw. die Beihilfe dazu auch heute noch bestraft werden? Stimmen Sie ab!
Diese Umfrage ist nicht repräsentativ.
Zwischenstand 16:45. 1154 Leser haben abgestimmt. 50% finden, dass auch die Beihelfer ihre gerechte Strafe erhalten sollten. Weitere 47% denken, man sollte diese Menschen nicht weiter bestrafen. Drei Prozent der Leser sind unentschlossen.
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