Maskenpflicht im ÖPNV : Corona-Regeln: Hier gilt in Schleswig-Holstein die Maskenpflicht
In Schleswig-Holstein sind am 3. April fast alle Corona-Regeln gefallen. Beim Einkaufen oder in der Gastronomie entfällt die Maskenpflicht, im ÖPNV bleibt sie. Eine Übersicht der Corona-Lockerungen.
Kiel | Seit dem 3. April sind in Schleswig-Holstein fast alle Corona-Regeln aufgehoben. In besonders geschützten Einrichtungen bleibt allerdings eine Maskenpflicht bestehen. Wo die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes weiter gilt, haben wir für Sie zusammengefasst. Weiterlesen: Diese Corona-Regeln gelten noch ab dem 3. April in SH Wo gilt ins ...
Schließen Sie jetzt den kostenfreien Probemonat ab (anschließend 8,90 €/Monat), um diesen Artikel zu lesen. Alle weiteren Inhalte auf unserer Webseite und in unserer App stehen Ihnen dann ebenfalls zur Verfügung.
Monatlich kündbar
Sie sind bereits Digitalabonnent?
Hier anmelden »Oder kostenlos bis zu drei Artikel in 30 Tagen lesen
Registrieren »
Diskutieren Sie mit.
Leserkommentare anzeigen