Justizkosten und Gerechtigkeitsgründe : Ist Strafbarkeit des Schwarzfahrens noch zeitgemäß?
Ist das Strafrecht ein geeignetes Instrument, um diese Delikte zu verhindern? Darüber diskutieren die Justizminister der Länder. Widerstand kommt aus Bayern und Hessen.
Hamburg | Sollen Schwarzfahrer weiterhin als Straftäter behandelt werden? Über diese Frage diskutieren die Justizminister der Länder. „Ich bin dafür, dass Schwarzfahren als Ordnungswidrigkeit geahndet wird. Das Strafrecht ist offensichtlich kein geeignetes Instrument, um solche Delikte zu verhindern“, zitiert der „Spiegel“ Brandenburgs Justizminister Stefan Ludwig (Linke).
Wer ohne Fahrschein fährt, dem kann bislang wegen des „Erschleichens von Beförderungsleistungen“ im Wiederholungsfall eine Freiheitsstrafe drohen. Mehrere Länder, neben Brandenburg auch Nordrhein-Westfalen und Hamburg, wollen laut „Spiegel“ den Strafparagrafen aufweichen oder streichen.
Argumente für eine Reform seien die hohen Justizkosten und Gerechtigkeitsgründe – Verkehrsbetriebe sollten wirksame Zugangskontrollen einführen. Widerstand leisten laut „Spiegel“ Bayern und Hessen. Eine solche Reform wäre „eine Kapitulation des Staates vor den Massendelikten“, zitiert Hessens Ministerin Eva Kühne-Hörmann (CDU) dem Magazin.
540.000 Schwarzfahrer wurden 2017 allein in den Berliner S-Bahnen, U-Bahnen und Bussen registriert. 9,1 Millionen Fahrgäste der S-Bahn wurden nach ihrer Fahrkarte gefragt – 3,2 Prozent hatten keine. Die Berliner Verkehrsbetriebe zeigen Schwarzfahrer an, wenn diese dreimal in zwei Jahren bei Kontrollen keinen Fahrschein haben. Die S-Bahn tut dies, wenn es innerhalb von einem Jahr passiert.
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