Urteil : BGH: Besserer Schallschutz bei Bad-Modernisierung keine Pflicht
Fußbodenheizung im Badezimmer eingebaut: Ein Hamburger Wohnungsbesitzer hatte gegen seine Nachbarn geklagt.
Karlsruhe | Wer sein Badezimmer in einem Mehrfamilienhaus modernisiert und dabei den Boden erneuert, ist nicht verpflichtet, den Schallschutz zu verbessern. Es gelte der Grenzwert aus dem Baujahr des Hauses, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe. Ein Hamburger Wohnungsbesitzer hatte gegen seine Nachbarn aus der darüber liegenden Wohnung geklagt, weil diese den Estrich des Badezimmers erneuert und eine Fußbodenheizung eingebaut hatten.
Dem Urteil zufolge ist der Umfang des Eingriffs in die Bausubstanz entscheidend. Komme dieser einem Neubau gleich, etwa beim Ausbau eines Dachgeschosses, müssten die aktuellen, strengeren Lärmschutz-Grenzwerte eingehalten werden. In allen anderen Fällen verpflichte ein Eingriff in das Gemeinschaftseigentum, hier in den Estrich, nur zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands. (Az.: V ZR 276/16).
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