In Hamburg gerichtlich genehmigt : Fixierung, Medikamente, Einschluss: Deutlich mehr Zwangsmaßnahmen in Betreuungseinrichtungen
In Ausnahmefällen dürfen Ärzte oder Pfleger in Heimen und Krankenhäusern Bewegungsfreiheit von Patienten einschränken.
Hamburg | In den Hamburger Betreuungseinrichtungen hat die Zahl der gerichtlich genehmigten Zwangsmaßnahmen stark zugenommen. Im vergangenen Jahr wurden 210 freiheitsentziehende Maßnahmen beantragt und 209 von Betreuungsgerichten genehmigt, wie aus einer Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der AfD-Bürgerschaftsabgeordneten Olga Petersen und Thomas Reich ...
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