Ab Montag (22. November) gilt auch in Schleswig-Holstein in weiten Bereichen die 2G-Regel. Betroffen davon ist auch die Gastronomie. Innenräume dürfen nur Gäste betreten, die geimpft oder von Corona genesen sind.
Ab Montag (22. November) gilt auch in Schleswig-Holstein in weiten Bereichen die 2G-Regel. Betroffen davon ist auch die Gastronomie. Innenräume dürfen nur Gäste betreten, die geimpft oder von Corona genesen sind.