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Autozug nach Sylt Bahnrecht ermöglicht Wettbewerb auf der Schiene

Von Florian Becker | 07.09.2015, 05:30 Uhr

Die DB Netz AG muss Konkurrenz-Unternehmen die Nutzung von Strecke und Terminals erlauben. Viele Details jedoch sind Verhandlungssache.

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