Er hat eine behördliche Genehmigung zum Marihuana-Rauchen. Trotzdem muss ein 58-jähriger Schleswiger jetzt ins Gefängnis – weil er Cannabis-Pflanzen illegal in seiner Wohnung anbaute.
Ohne Marihuana läuft bei Heinz Willy Callsen (58) gar nichts. So sieben bis acht Joints am Tag müssen es sein, sagt er, „sonst übernimmt mein Körper die Regie.“ Ein Zustand, den er mehr als alles andere fürchtet, denn er leidet seit seiner Kindheit unter dem sogenannten Tourette-Syndrom, das mit nervlichen Zuckungen und schweren Bewegungsstörungen einhergeht. Nur dank seines regelmäßigen Marihuana-Konsums könne er überhaupt mit dieser Krankheit leben, erklärt der Schleswiger, deshalb züchte er in seiner Wohnung („in Vaters altem Jagdschrank“) Cannabis-Blüten für den eigenen Verbrauch. Deshalb aber auch musste er sich nun vor dem Amtsgericht verantworten – und erhielt ein sehr hartes Urteil: Acht Monate Gefängnis.
Die Anklage hatte auf „unerlaubten Anbau von Betäubungsmitteln sowie deren Besitz in nicht geringer Menge“ gelautet. Anklagepunkte, die Callsen nicht fremd sind – bereits fünf Mal war er mit seinem selbst produzierten Cannabis schon in die Mühlen der Justiz geraten. So geht sein beachtliches Vorstrafenregister stets in diese eine Richtung. „Nie würde ich schlagen, stehlen oder sonst etwas Gesetzloses tun. Ich bin ein friedlicher, ehrlicher Mensch,“ sagte er über sich vor Gericht.
Warum Heinz Willy Callsen, der in Fahrdorf aufgewachsen ist, wo seine Eltern einst das „Fährhaus“ betrieben, immer wieder wegen seiner Marihuana-Züchtung mit dem Gesetz in Konflikt gerät, verdeutlichte sein Verteidiger Holger Ley während der Verhandlung. Sein Mandant habe keine Alternative zur Einnahme von Marihuana als Medikament sowie dazu, diese Droge selbst zu produzieren. Ley: „Der tägliche Joint dient ihm nicht zum Vergnügen, sondern der Linderung der Symptome seiner Krankheit.“ Zudem verfüge sein Mandant über eine dem Gericht vorliegende behördliche Erlaubnis vom Bundesinstitut für Arzneimittel (BfA), nach der er unter ärztlicher Überwachung die nötige Marihuana-Menge von einer Apotheke in Schleswig bekommen könne. Der Haken aber sei: Das würde 1500 Euro im Monat kosten, was er als Frührentner, der mit etwa 500 Euro im Monat auskommen müsse, niemals leisten könne. Ley verwies auf das „ansonsten straffreie Leben“ seines Mandanten und schilderte das Dilemma, in dem dieser stecke: Ohne Marihuana werde er von der Krankheit niedergedrückt, mit Marihuana handele er zwar gegen das Gesetz, führe dafür aber ein lebenswertes Leben.
In der gut dreistündigen Schöffenverhandlung zeigte sich Heinz Willy Callsen offen gegenüber allen Fragen von Amtsrichter Martin Krauel und vom Staatsanwalt. Ja, er züchte die Cannabis-Pflanzen und medikamentiere sich mit dem Betäubungsmittel selbst. Ja, er beziehe den Samen aus Holland. Und ja, Drogen aus der Apotheke werde er sich trotz Genehmigung niemals leisten können, da auch von der Krankenkasse keine Hilfe zu erwarten sei. Dass Marihuana in einer bestimmten Dosis das wirksamste Therapie-Mittel für ihn sei, habe er vor vielen Jahren von seinen behandelnden Ärzten im Uni-Klinikum Eppendorf bestätigt bekommen.
Ley machte geltend, dass sein Mandant niemals gewerbsmäßig mit Drogen gehandelt habe, auch nicht, als er seinen Hanfladen im Friedrichsberg betrieb. Was die Gesetzeslage in Deutschland für den medizinischen Konsum von Marihuana angeht, sagte Callsen: „Ich informiere mich ständig im Internet, wie weit die Marihuana-Legalisierung in Deutschland vorankommt.“ Zumal in den USA in dieser Woche nach einer Volksabstimmung neben Kalifornien drei weitere Staaten für die Legalisierung und die Freigabe von Marihuana gestimmt hatten.
Das wünscht sich Callsen auch für Deutschland. Er ist einer von insgesamt 40 Patienten bundesweit, die eine medizinisch begründete Erlaubnis für Marihuana besitzen. „Und wenn man mir nicht zubilligt, dass ich das Mittel, das ich nicht bezahlen kann, selbst herstelle, dann bringt man mich um.“
Nach halbstündiger Beratung, zu der sich der Amtsrichter mit zwei Schöffinnen zurückgezogen hatte, fiel das Urteil für Heinz Willy Callsen überraschend hart aus: Keine Bewährung, außer acht Monaten Haft kommen die Verhandlungskosten auf ihn zu, und: alles Zubehör für die Marihuana-Produktion wird eingezogen. Der Angeklagte habe „keine gute Sozialprognose“, hieß es, da er auch vor Gericht zugegeben habe, sich nicht vom Marihuana-Anbau abbringen lassen zu wollen. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert, weil Callsen aus einer Notlage heraus handele und Dritte nicht betroffen seien. Er bringe mit seinem Handeln niemanden in Gefahr, sagte Ley. Was wollen er und Heinz Willy Callsen jetzt unternehmen? Dazu Callsen gegenüber den SN: „Ich werde nicht ins Gefängnis gehen. Auf gar keinen Fall. Da war ich schon mal, und nach drei Tagen mussten die mich wegen meiner Krankheit entlassen.“ Anwalt Ley will nun Rechtsmittel einlegen: „Entweder gehen wir in Berufung, in die nächste Instanz vor das Landgericht Flensburg, oder in Revision – gegebenenfalls ziehen wir am Ende bis vor das Bundesverfassungsgericht.“