Fahndung in eigener Sache : Wenn Polizisten zu weit gehen

40 Fälle sind bekannt: Beamte missbrauchen dienstliche Daten für private Zwecke. Die Piraten-Partei kritisiert mangelnde Kontrolle und fordert ein Vier-Augen-Prinzip.

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19. November 2012, 08:00 Uhr

Kiel | In den vergangenen zehn Jahren haben mindestens 39 Polizisten und ein Finanzbeamter dienstliche Daten für private Zwecke missbraucht. Das hat eine Kleine Anfrage der Piraten an die Landesregierung ergeben. "Wir vermuten, diese Zahl ist nur die Spitze des Eisbergs, tatsächlich dürfte es weit mehr Fälle geben", sagt Patrick Breyer (35), Fraktionsvorsitzender der Piraten in Schleswig-Holstein und langjähriger Vorkämpfer gegen die Vorratsdatenspeicherung.
Von den 40 Verfahren, die gegen Landesbeamte eingeleitet wurden, endeten 27 mit Bußgeldbescheiden zwischen 100 und 1000 Euro; in sechs Fällen gab es eine Verwarnung, drei wurden eingestellt, einmal war die Tat verjährt und drei Verfahren laufen aktuell noch.

"Sinnvoll wäre ein Vier-Augen-Prinzip"

Grund für die Anfrage der Piraten war die öffentlich gewordene Ermittlung gegen einen Kripobeamten aus Neumünster, der einen lästigen Mieter loswerden wollte. Dienstlich informierte er sich über dessen Zahlungsrückstände bei "Kabel Deutschland", um für einen Zivilprozess gerüstet zu sein. Der Ausspionierte wunderte sich, woher der Polizist die Informationen hatte und erstattete Strafanzeige. Im August wurde der Beamte zu 1000 Euro Geldbuße verurteilt.
"Da es sich nicht um einen Einzelfall handelt, glauben wir, dass der Schutz vor Missbrauch unzureichend ist", sagt Breyer. "Sinnvoll wäre ein Vier-Augen-Prinzip. Zumindest für externe Abfragen sollte die Gegenzeichnung durch eine zweite Person erfolgen." Zudem fordert der Fraktionsvorsitzende regelmäßige Stichproben, um zu klären, ob die Datenabfragen tatsächlich einen dienstlichen Bezug hätten.

Innenministerium "verbittet" sich Generalverdacht

Im Kieler Innenministerium sieht man das Vier-Augen-Prinzip als "weltfremd" an. "Bei zwei Millionen Vorgängen pro Jahr ist das nicht machbar", sagt Sprecher Thomas Giebeler. Und es sei auch nicht notwendig, erklärt Innenminister Andreas Breitner (SPD). "Ein solches Verfahren würde den Beamten im Land unterstellen, dass sie grundsätzlich rechtswidrig handeln. Diesen Generalverdacht verbitten wir uns." Befremdlich sei es zudem, so heißt es aus dem Innenministerium, den Ruf nach Kontrolle von einem Politiker zu hören, der sich gegen die Vorratsdatenspeicherung ausspreche.
Was aber tut das Land zum Schutz vor Datenmissbrauch? "Wir haben durchgesetzt, dass jede Abfrage eines Polizisten protokolliert wird und dem Beamten zugeordnet werden kann", erklärte Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz. Die Beamten müssen Gründe für ihre Abfrage eintragen, oft auch eine Vorgangsnummer. So kann im Nachhinein immer geklärt werden, ob der Polizist wirklich dienstlich mit dem Fall beschäftigt war. Herausgekommen sind die Missbräuche durch Stichproben der Dienstvorgesetzten, die Nachfrage von Bürgern oder die Arbeit der acht hauptamtlichen Datenschützer bei der Polizei.
Ein Frühwarnsystem gibt es jedoch nicht. Das mag nicht tragisch sein, wenn ein Beamter die Vorstrafen des neuen Freundes seiner Tochter abfragt. Wohl aber, wenn eine Polizistin - wie in Schleswig-Holstein geschehen - den "Hells Angels" zu Kfz-Kennzeichen die Anschrift von verfeindeten "Bandidos" übermittelt.

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