Im Haupthaus der Kreisverwaltung sowie in den Zulassungsstellen gilt ab Mittwoch, 24. November die 3G-Regel. Abgewiesenen Personen werden jedoch Alternativen angeboten.
Im Haupthaus der Kreisverwaltung sowie in den Zulassungsstellen gilt ab Mittwoch, 24. November die 3G-Regel. Abgewiesenen Personen werden jedoch Alternativen angeboten.