Die Polizisten befragten die drei Kinder zunächst als Zeugen, ein Zwölfjähriger soll dann die Brandstiftung eingeräumt haben. Der Tatverdächtige gilt wegen seines Alters als noch nicht strafmündig.
Die Polizisten befragten die drei Kinder zunächst als Zeugen, ein Zwölfjähriger soll dann die Brandstiftung eingeräumt haben. Der Tatverdächtige gilt wegen seines Alters als noch nicht strafmündig.