Ein Artikel der Redaktion

Bekenntnis für barrierefreies Wohnen Die „Pinneberger Erklärung“ für mehr Wohnraum für Menschen mit Behinderung

Von Karina Voigt | 06.04.2016, 12:30 Uhr

Durch die „Pinneberger Erklärung“ soll der Austausch über Angebot und Nachfrage besser werden. Die Unterzeichnung der Erklärung ist für den Mai geplant.

Sie wollen sich gemeinsam einsetzen, um mehr barrierefreien Wohnraum zu schaffen: Wohnungsunternehmen und Organisationen, die sich um Menschen mit Behinderung kümmern. Anfang Mai wollen sie ihre Absichten schriftlich fixieren. Dann unterschreiben sie die „Pinneberger Erklärung“.

Wohnungsunternehmen aus der Region sowie Organisationen, die sich für Menschen mit Behinderung im Kreis Pinneberg einsetzen, planen, Anfang Mai eine gemeinsame Erklärung zu unterzeichnen, mit der sie ihren Willen bekunden, sich gemeinsam dafür einzusetzen, dass im Kreis Pinneberg mehr barrierefreier Wohnraum entsteht. Es soll die „Pinneberger Erklärung“ werden, die Axel Vogt, Behindertenbeauftragter des Kreises Pinneberg, während der kommenden Sitzung des Sozialausschusses am Montag, 18. April, vorstellen wird.

Vogt hatte vor einiger Zeit einen Workshop organisiert, bei dem einige der Wohnungsunternehmen und Organisation miteinander ins Gespräch kamen, um die jeweiligen Erwartungshaltungen der anderen kennenzulernen. Die Wohnungsunternehmen haben laut Vogt gesagt, dass sie durchaus bereit wären, behindertengerechten Wohnraum zu schaffen. Allerdings gebe es bei der konkreten Vermietung Schwierigkeiten, da zum Vermietungszeitpunkt oft keine Nachfrage bestehe. Zudem fehle ihnen ein Ansprechpartner, der sich um Menschen mit Behinderung kümmere, und den man bei Problemen kontaktieren könnte.

„Pinneberger Erklärung“ Sie wollen mitmachen

Wohnungsunternehmen: Wohnungsbaugesellschaft mbH TH. Semmelhaack; Neue GeWoGe Wohnungsbaugenossenschaft eG; Stiftung „Wir helfen uns selbst“; Eigenheim Wohnungsgenossenschaft eG, Wedel; Adlershorst Baugenossenschaft eG; Neue Lübecker Norddeutsche Baugenossenschaft eG Organisationen: Lebenshilfe für Behinderte e.V. Ortsvereinigung Pinneberg und Umgebung; Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung im Kreis Pinneberg gemeinnützige GmbH; Großstadt-Mission Hamburg-Altona e.V.; Arbeiter-Samariter-Bund Landesverband Schleswig-Holstein e.V. RV Pinneberg-Steinburg; Arbeiterwohlfahrt Landesverband Schleswig-Holstein e.V.

Die Organisationen hingegen hätten bemängelt, dass ihnen konkrete Angebote oft nicht bekannt seien. Und falls doch, sei unklar, für welche Behinderungsarten der Wohnraum geeignet ist. Aus diesen gegenseitigen Ansprüchen ist laut Vogt die Idee zur „Pinneberger Erklärung“ entstanden. An dieser beteiligen  sich laut aktuellem Stand zunächst sechs Wohnungsunternehmen und fünf Organisationen. Die Unterzeichnung steht weiteren Unternehmen und Organisationen weiterhin offen.

 

Mit dieser verpflichten sich die Wohnungsunternehmen dazu,  bei zukünftigen Neubauvorhaben und Modernisierungsmaßnahmen zu prüfen, in welchem Umfang bezahlbarer Wohnraum für Menschen mit Behinderung  geschaffen und eine Umsetzung realisiert werden kann – unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Grundsätze. Zudem machen sie sich zum Ziel, die Organisationen bei ihren Planungen einzubinden, einen Ansprechpartner für Menschen mit Behinderung zu benennen sowie dem Behindertenbeauftragten des Kreises jährlich Bericht zu erstatten.

Die Organisationen verpflichten sich mit der Unterzeichnung dazu, Ansprechpartner für Wohnungsunternehmen zu benennen und regelmäßig Daten über den Bedarf an Wohnformen und -raum, über den sie informiert sind, vorzuhalten. Einklagbar sind die Vereinbarungen der „Pinneberger Erklärung“ zwar nicht, doch sie sollen den Austausch zwischen den Beteiligten fördern. So ist etwa auch geplant, dass diese sich ein- oder zweimal jährlich persönlich treffen, um die aktuellen Herausforderungen zu besprechen.